Gruppe BSW will Verbrenner-Verbot stoppen
Die Einseitigkeit, mit der die Bundesregierung und die Europäische Union auf E-Mobilität setze, sei ein schwerer wirtschafts- und industriepolitischer Fehler
Verbrenner-Aus stoppen – Zukunft der deutschen Automobilindustrie sichern – Arbeitsplätze schützen und Wohlstand bewahren
Die Gruppe BSW will das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 stoppen. Die Einseitigkeit, mit der die Bundesregierung und die Europäische Union auf E-Mobilität setzten, sei ein "schwerer wirtschafts- und industriepolitischer Fehler", heißt es in einem Antrag (20/11541). Dieser Fehler könne Wohlstand und Arbeitsplätze vernichten und drohe weltweit führendes Know-how der heimischen Industrie zu zerstören. "Das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 gefährdet hunderttausende Arbeitsplätze bei den Automobilkonzernen und unzähligen Zuliefererbetrieben", schreiben die Abgeordneten. Statt weltweit geschätzte Technologieführerschaft aufzugeben, sollte diese weiterentwickelt werden, fordern sie.
Von der Bundesregierung verlangt die Gruppe BSW daher, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, das beschlossene Verbot von Neuzulassungen für Benzin- und Dieselmotoren zurückzunehmen und die Regelung dahingehend anzupassen, "dass Neuzulassungen von benzin- und dieselbetriebenen Verbrennermotoren auch über 2035 hinaus möglich sein werden".
Die Regierung solle zudem ein Gesetz vorlegen, das die Weiterentwicklung und Optimierung des Ressourcenverbrauchs und der Effizienz von Verbrennermotoren öffentlich fördert. Darüber hinaus müsse öffentliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit zum Zwecke der Effizienzsteigerung von Verbrennermotoren und der Entwicklung alternativer Kraftstoffe, wie E-Fuels, Wasserstoff und Ammoniak, auch ausreichend finanziert werden, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 29.05.24
Newsletterlauf: 07.08.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.