Geschäftsverhalten von Amazon


Berichte über die Ausnutzung von Informationsvorteilen durch Amazon

In einem Szenario, in welchem jedoch der Betreiber der Plattform sowohl alle Kundendaten, wie Kaufverhalten, Rezensionen und Einnahme-Kosten-Quote kennt als auch selber Entwickler und Verkäufer ist, besteht für den Betreiber ein immenser Vorteil gegenüber Konkurrenten



Beim Bundeskartellamt hat laut Bundesregierung es Beschwerden über das Verhalten von Amazon gegeben. Der Internethändler soll eigene Produkte gezielt höher platziert haben als die von anderen Händlern und Daten von Mitbewerber genutzt haben, um eigene Produkte zu entwickeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/24873) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24340).

Dieses Verhalten könne kartellrechtlich relevant sein. Das Bundeskartellamt beobachte den Händler genau, zudem untersuche die Europäische Kommission den Sachverhalt derzeit. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts verfüge Amazon über eine marktbeherrschende Stellung, vertiefte Ermittlungen habe es dazu allerdings noch nicht gegeben.

Entsprechend mächtige Unternehmen unterlägen dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot und sind daher strengeren Verhaltensregeln unterworfen. Die Bundesregierung verweist in der Antwort auch auf den Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes, das die Marktüberwachung auch in digitalen Märkten erleichtern soll.

Vorbemerkung der Fragesteller
Eine Säule unserer Marktwirtschaft ist der faire Wettbewerb. Dieser führt zu einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis, sorgt für Innovation und beflügelt damit den Fortschritt. Doch Wettbewerb beginnt nach Ansicht der Fragesteller nicht erst bei der Entscheidung des Kunden für oder gegen ein Produkt, sondern bereits bei der Analyse von Kaufverhalten, Bewertungen und Gewinnquoten. Diese Art von Daten sind somit häufig genau so wertvoll für den Produktentwickler wie Einnahmen. Mittlerweile hat sich der Einkauf von Verbrauchern bei Luxusartikeln ebenso wie bei Dingen des täglichen Lebens vielfach auf digitale Marktplätze verlagert.

Onlineplattformen werden in der Regel durch einen Anbieter betrieben, der Händlern die Möglichkeit bietet, Produkte anzubieten, selber jedoch als Verkäufer auftritt. Damit unterscheidet sich der virtuelle Marktplatz nicht maßgeblich von einem realen Marktplatz. In einem Szenario, in welchem jedoch der Betreiber der Plattform sowohl alle Kundendaten, wie Kaufverhalten, Rezensionen und Einnahme-Kosten-Quote kennt als auch selber Entwickler und Verkäufer ist, besteht für den Betreiber ein immenser Vorteil gegenüber Konkurrenten. Somit könnten einerseits Daten anderer Unternehmen ausgelesen werden, was nach Ansicht der Fragesteller als Konkurrenzspionage gelten könnte, andererseits könnte ein fairer Wettbewerb nicht mehr gesichert werden.

Nun ist es seit einiger Zeit so, dass sich der Onlinehändler Amazon, welcher sowohl Unternehmen die Möglichkeit gibt, Waren über die Plattform zu verkaufen als auch selber als Verkäufer in Erscheinung tritt, der Kritik ausgesetzt sieht, händlerspezifische Daten zu verwenden, um daraus eigene Produkte zu entwickeln. Außerdem scheint es, dass Amazon Produkte von Eigenmarken gezielt höher in den Suchergebnissen platziert, da Produkte der eigenen Marken deutlich beliebter seien als andere Marken. Zuvor konnte diese Position oft von anderen Unternehmen gekauft werden und wurde dann als solche gekennzeichnet. Doch die Einnahmen aus den Produktplatzierungen sind der Handelsplattform anscheinend weniger wert als der Erlös aus dem Verkauf eigener Waren.

Bei guter Platzierung von Eigenmarken profitiert Amazon davon, dass das Unternehmen selber nicht dafür bezahlen muss, was andere Unternehmen hingegen bei vergleichbarer Platzierung müssen. Andere Anbieter geben zum Teil bis zu 30 Prozent ihrer auf Amazon generierten Einnahmen ab, um in den Suchergebnissen möglichst weit oben zu stehen. Dieser Unterschied kann sich auf den Kaufpreis eines Produktes auswirken.

Laut "ProPublica" besitzt Amazon derzeit 45 Eigenmarken mit 243 000 Produkten. Daten, die Amazon so über andere Händler erhalten hat, könnten einen Wettbewerbsvorteil für den Onlineriesen schaffen beziehungsweise bereits geschaffen haben. Amazon erklärte hierzu hingegen, dass das Unternehmen vollumfänglich mit der Europäischen Kommission kooperieren werde und weiterhin daran arbeitet, andere Unternehmen jeder Größe in ihrem Wachstum zu unterstützen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.03.21
Newsletterlauf: 30.04.21



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen