Finanzierung von Anti-TTIP-Kampagnen
Finanzierung von Kampagnen gegen TTIP und andere Freihandelsabkommen durch Mittel des Bundes und der EU-Institutionen
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Zuschüsse des Bundes in den letzten zehn Jahren für NGOs
Die Deutsche Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, ob Teile der finanziellen Zuschüsse der EU-Institutionen für Nichtregierungsorganisationen (NGO) möglicherweise direkt oder indirekt für Kampagnen gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP beziehungsweise gegen andere Freihandelsabkommen eingesetzt worden sind. Zudem wisse sie nicht, welche Organisationen offizielle Mitglieder der Netzwerke "Stop TTIP", "Stop CETA" sowie des "Netzwerks Gerechter Freihandel" seien, schreibt sie in einer Antwort (19/16299) auf eine Kleine Anfrage (19/15948) der FDP-Fraktion.
Allerdings habe von 2013 bis 2015 das Projekt "Internationale NGO-Vernetzung zu Querschnittsfragen von Handel und Umwelt und fachliche Begleitung aktueller Freihandels-Verhandlungen" eine Zuwendung in Höhe von 105.350 Euro aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums erhalten. Dessen Ziel sei es gewesen, den zivilgesellschaftlichen Organisationen zu ermöglichen, am öffentlichen Diskurs teilzunehmen und sich in die "wichtige Debatte" über die Freihandelsabkommen einzubringen, betont die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 03.04.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.