Transparency International wird gefördert


Transparency International Deutschland erhielt seit 2008 über sieben Millionen Euro für verschiedene Projekte von der Deutschen Bundesregierung
Die Bundesagentur für Arbeit ist seit 2005, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH seit 2000, die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft seit 1997 und die KfW Bankengruppe seit 1999 Mitglied bei Transparency International Deutschland e. V.



Die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland hat seit 2008 über sieben Millionen Euro für verschiedene Projekte von der Deutsche Bundesregierung erhalten. Dies geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/10904) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10471) hervor. Gefördert wurden unter anderem Projekte zur Bekämpfung von Korruption in Südosteuropa und im Kosovo. Gefördert wurde zum Beispiel auch ein Projekt zur Stärkung von Transparenz, Verantwortlichkeit und Integrität im Bereich Governance der Klimafinanzierung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Transparency International Deutschland e. V. wurde 1993 in Berlin gegründet. Der Verein fungiert als deutsches "Chapter" des Dachverbandes Transparency International, der seinen Sitz ebenfalls in Berlin hat. Die Bekämpfung und Eindämmung von Korruption sind dabei die Hauptziele des Vereins. Nach eigenen
Angaben gehören Transparency International Deutschland aktuell 1 200 Mitglieder an. Organisatorisch gliedert sich der Verein in derzeit 13 Regionalgruppen. Die Entwicklung von Standpunkten und politischen Forderungen erfolgt in insgesamt 16 Arbeitsgruppen.

Mit dem "Arbeitskreis Korruptionsforschung" steht zudem ein Forum zum Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Fachrichtungen zur Verfügung. Dem Arbeitskreis angeschlossen sind auch ein "Netzwerk junger KorruptionswissenschaflerInnen" sowie ein "Netzwerk von Promovierenden". Mit einer Skizze der deutschen Forschungslandschaft zum Thema Korruption wurde ein erster Versuch unternommen, einen systematischen Überblick zum aktuellen Forschungsstand zu erarbeiten. Hieraus lassen sich auch Rückschlüsse auf Möglichkeiten für weitere Projekte ziehen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 28.08.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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