Neues Künstlersozialversicherungsgesetz


Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung von Unternehmensverbänden, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen?
Die Künstlersozialversicherung ist die Grundlage der sozialen Sicherung von Künstlern und Publizisten und ein wichtiger Beitrag des Staates zur Künstler- und Kunstförderung


(19.03.08) - Welche Auswirkungen die Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 22. März 2007 speziell auf Unternehmen hat, möchte die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage (16/8440) wissen. Die Bundesregierung soll über die verstärkte Überprüfung der Abgabenpflicht der Betriebe als Verwerter durch die Deutsche Rentenversicherung Auskunft geben.

Außerdem erkundigen sich die Liberalen nach Möglichkeiten, mehr Transparenz zu schaffen und freiwillige Nachzahlungen zu fördern, sowie danach, ob die Bundesregierung beim Nationalen Normenkontrollrat die Messung des Bürokratieaufwandes für betroffene Unternehmen in Auftrag gegeben hat.

Auswirkungen der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Die Künstlersozialversicherung ist die Grundlage der sozialen Sicherung von Künstlern und Publizisten und ein wichtiger Beitrag des Staates zur Künstler- und Kunstförderung. Die gemeinsame Finanzierung dieser Grundsicherung durch die Versicherten (50 Prozent), die Verwerter (ursprünglich 25, jetzt 30 Prozent) und den Bund (ursprünglich 25, jetzt 20 Prozent) trägt den besonderen Arbeitsbedingungen von Künstlern, Autoren, Graphikern etc. Rechnung.

Anders als bei üblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, beteiligt sich der Bund aufgrund seiner kultur- und sozialpolitischen Verantwortung für freiberufliche Künstler und Autoren an der Finanzierung dieser sozialen Absicherung. Die Abgabepflicht der Verwerter ergibt sich, wie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 8. April 1987 ausgeführt, aus dem symbiotischen Verhältnis zwischen Vermarkter und Künstler, aus dem eine besondere Verantwortung der Vermarkter für die soziale Sicherung der – typischerweise wirtschaftlich Schwächeren – selbständigen Künstler und Publizisten erwächst, ähnlich der der Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer.

Das BVerfG stellte in dieser Entscheidung zudem fest, dass es angesichts ansonsten drohender Wettbewerbsverzerrungen rechtens ist, dass die Künstlersozialabgabe in der Form einer Umlage auf alle und nicht nur auf die von den Vermarktern an versicherungspflichtige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte erhoben wird.

Infolge der einseitigen Absenkung des Bundeszuschusses von 25 auf 20 Prozent im Jahr 2000 und steigender Versichertenzahlen, denen keine adäquaten Zuwächse bei den abgabepflichtigen und tatsächlich zahlenden Verwertern gegenüberstanden, ist die Künstlersozialversicherung in den vergangenen Jahren finanziell unter Druck geraten. Der Abgabesatz auf die Honorare musste im Jahr 2005 von 4,3 auf 5,8 Prozent angehoben werden.

Zur Herstellung der Beitrags- und Abgabegerechtigkeit und zur der Stabilisierung der Finanzierungsgrundlage der Künstlersozialversicherung hat der Deutsche Bundestag am 22. März 2007 eine Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) beschlossen. Seit dem 1. Juli 2007 unterstützt auf der Grundlage des novellierten KSVG die Deutsche Rentenversicherung die Künstlersozialkasse bei der Ermittlung der abgabepflichtigen Unternehmen und bei der Überprüfung der Versicherten auf das Vorliegen der Versicherungsvoraussetzungen. Die verstärkten Kontrollen haben bei den Unternehmen, die sich zum Teil unzureichend über die Abgabepflicht informiert fühlen, zu Unmut geführt, der bis zu Forderungen nach einer Abschaffung der Künstlersozialversicherung reichte.

Die FDP fragt die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der am 22. März 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes?

2. Wie viele Betriebe wurden im Jahr 2007 zur Überprüfung der Abgabenpflichtigkeit als Verwerter künstlerischer Leistungen angeschrieben und wie viele waren es in den Vorjahren 2003 bis 2006?

3. Wie viele Betriebe sollen bis 2012 von der Deutschen Rentenversicherung auf ihre Abgabenpflichtigkeit als Verwerter hin kontrolliert werden?

4. Wie viele zusätzliche abgabenpflichtige Unternehmer wurden durch die höhere Zahl an Anschreiben ermittelt?

5. Wie hat sich das Aufkommen aus der Abgabenpflicht im Jahr 2007 gegenüber den Vorjahren bei der Künstlersozialversicherung entwickelt?

6. Wie hoch ist die Zahl der abgabenpflichtigen Verwerter, bei denen 2007 eine rückwirkende Abgabenpflicht für maximal fünf Jahre ermittelt wurde und wie hoch sind ihre Zahlungsverpflichtungen?

7. Welche weiteren potenziell abgabenpflichtigen Einrichtungen, wie beispielsweise Einrichtungen der Länder und Kommunen oder Musikvereine werden auf ihre Abgabepflicht hin geprüft?

8. Hat die Bundesregierung beim Normenkontrollrat die Messung des bürokratischen Aufwandes der verstärkten künftigen und auch rückwirkenden Prüfungen aufseiten der Betriebe in Auftrag gegeben?
Wenn nein, warum nicht? - Wenn ja, wie hoch sind diese Bürokratiekosten?

9. Wie viele Personen sind bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der Künstlersozialversicherung mit der Prüfung der Verwerter beschäftigt?

10. Wie hoch ist die Prüfquote und die absolute Zahl der in der Künstlersozialversicherung Versicherten, die jährlich überprüft werden?

11. In wie vielen Fällen und in jeweils welcher Höhe wurden Bußgelder gegen Unternehmen, die ihrer Abgabepflicht nicht nachgekommen sind, bzw. gegen Versicherte in den im § 36 KSVG genannten Fällen verhängt?

12. Inwieweit hält die Bundesregierung die Höhe der Bußgelder angesichts der bisweilen bestehenden Informationsdefizite über die Abgabepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse für angemessen?

13. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, der von den verwertenden Unternehmen bemängelten Rechtsunsicherheit zu begegnen, die darauf beruht, dass bei aktuellen oder zurückliegenden Aufträgen weder Auftraggeber noch Auftragnehmer eine Abgabepflicht bewusst war?

14. Inwieweit würde nach Auffassung der Bundesregierung eine zeitlich beschränkte Amnestieregelung für rückwirkende Zahlungsverpflichtungen eine geeignete Maßnahme darstellen, um freiwillige Nachzahlungen zu fördern und drohende Insolvenzen von verwertenden Unternehmern abzuwenden?

15. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um verstärkt über die Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse, die Details der Zahlungsverpflichtung und auch über den der Künstlersozialversicherung zugrundeliegenden Gedanken zu informieren und auf diese Weise mehr Transparenz und Akzeptanz für die Arbeit der Künstlersozialkasse zu erreichen?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorgabe des Gesetzes, dass Aufträge an Einzelpersonen oder Personengesellschaften abgabepflichtig sind, Aufträge an Kapitalgesellschaften jedoch nicht und sieht die Bundesregierung die Möglichkeiten und/oder die Notwendigkeit, diese Ungleichbehandlung auszugleichen?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen von Wirtschaftsverbänden und einzelnen Unternehmern, die Angehörigen der von der Künstlersozialkasse anerkannten künstlerischen und publizistischen Berufe zu verpflichten, in ihren Rechnungen bzw. Angeboten auf die bestehende Abgabepflicht hinzuweisen?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Abgabeverpflichtung für Agenturen, die beispielsweise die Leistungen von inländischen Visagisten oder Stylisten an Auftraggeber im Ausland vermitteln, und die aufgrund der von den Vermittlern zu zahlenden Abgaben an die Künstlersozialkasse einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber im Ausland ansässigen Agenturen haben?

19. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diese Wettbewerbsnachteile von Unternehmen, die die Leistungen von Angehörigen der von der KSK anerkannten künstlerischen und publizistischen Berufe ins Ausland vermitteln, zu vermindern oder auszugleichen?

20. In wie vielen Fällen wurde von der Möglichkeit des§ 32 KSVG Gebrauch gemacht, eine Ausgleichsvereinigung zu bilden?

21. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Regelung des § 32 KSVG und aus welchen Gründen wird von dieser unbürokratischen Möglichkeit der Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen an die KSK nicht häufiger Gebrauch gemacht?

22. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Höhe des Abgabesatz aufgrund der verstärkten Kontrollen durch die Deutsche Rentenversicherung mittel- und langfristig entwickeln?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung von Unternehmensverbänden, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen?
(Deutscher Bundestag: FDP: ra)


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