Pharmabranche beeinflusst Ärzte
Anhörung im Petitionsausschuss: Marketing-Aufwendungen der Pharmabranche sollen transparent werden
Sämtliche von Pharmaunternehmen an Ärzte, Kliniken, Selbsthilfegruppen oder Patientenorganisationen geleisteten Zuwendungen publik machen
(28.05.08) - Die Forderung nach Transparenz bei den Marketing-Aufwendungen der Pharmabranche war eines der gesundheitspolitischen Themen, mit denen sich am 26. Mai 2008 der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages befasste. Entscheidungen zu den betreffenden Anliegen fasste das Gremium bei dieser Anhörung der Petenten noch nicht.
Ein Petent setzte sich mit Nachdruck dafür ein, die Pharmabranche gesetzlich zu verpflichten, sämtliche von diesen Unternehmen an Ärzte, Kliniken, Selbsthilfegruppen oder Patientenorganisationen geleisteten Zuwendungen publik zu machen. Dieser Wirtschaftszweig stecke nach Schätzungen jährlich 2,5 Milliarden Euro in Marketingmaßnahmen. Diese Summe werde über entsprechende Aufschläge auf die Medikamentenpreise letztlich von den Bürgern bezahlt.
Der Petent, der als Klinikdirektor arbeitet, berichtete den Abgeordneten, dass Ärzte nach wie vor auf vielfältige Weise, etwa durch Einladungen zu Tagungen in teuren Hotels, beeinflusst würden. Problematisch seien auch Gelder für Patientenvereinigungen, die ihrerseits auf die Gesundheitspolitik Einfluss nähmen. Selbstverpflichtungserklärungen der Branche nützten nichts.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz (SPD), plädierte in seiner Entgegnung jedoch dafür, den Weg der Selbstkontrolle und Selbstverpflichtung zu gehen: Die "Normsetzung aus einer Organisation heraus" habe gegenüber einer gesetzlichen Regelung einen hohen Wert.
(Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.