Verantwortung der KfW für die Telekom-Abhöraffäre


Verantwortung der Bundesregierung und der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bei datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG
Die Regierung soll sagen, wie sie den rechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen beurteilt und ob sie hier Regelungslücken sieht


(16.06.08) - Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (16/9508) nach der Verantwortung der Bundesregierung und der staatlichen KfW-Bankengruppe für die "datenschutzrechtlichen Verfehlungen" der Deutschen Telekom AG. Die Telekom sei derzeit zu 15 Prozent im direkten und zu 17 Prozent über die KfW im indirekten Besitz des Bundes. Sowohl die Bundesregierung als auch die KfW stellten Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens. Die Regierung soll sagen, ob es Untersuchungen gegenüber der Telekom und gegenüber jetzigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates wegen datenschutz- oder fernmelderechtlicher Verstöße gibt.

Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Aufsichtsratsmitglieder der Bundesregierung oder der KfW auf der Basis der Untersuchungen einen Strafantrag erwägen oder schon gestellt haben. Die Regierung soll zudem sagen, wie sie den rechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen beurteilt und ob sie hier Regelungslücken sieht. Ebenso wollen die Abgeordneten Auskunft darüber haben, wie hoch der jährliche volkswirtschaftliche Gesamtschaden aus dem Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in Deutschland ist.

Vorbemerkung:
Die Deutsche Telekom AG (DT AG) steht im Verdacht, zumindest unverhältnismäßige – wenn nicht rechtswidrige – Maßnahmen zur Identifikation von Quellen des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unternommen zu haben. Nach Presseberichten war der Aufsichtsrat der DTAG bei der Thematisierung respektive Beschlussfassung dieser Handlungen mit eingebunden (Financial Times Deutschland, 30. Mai, Seite 1). Die DTAG ist gegenwärtig wesentlich im direkten (Anteil Bund: 15 Prozent) beziehungsweise indirekten Besitz (Anteil KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau: 17 Prozent) der Bundesrepublik Deutschland. Daher stellen Bundesregierung und KfW Aufsichtsratmitglieder des Unternehmens.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen gegenüber der DT AG, derzeitigen oder ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes beziehungsweise des Aufsichtsrats des Unternehmens auf Basis datenschutz- oder fernmelderechtlicher Verstöße anhängig?
Wenn ja, welche Behörden sind damit beschäftigt und wann wurden die Untersuchungen eingeleitet?

2. Welche Erkenntnisse zu den Vorgängen hat das BMI aus dem Gespräch mit der Deutschen Telekom am 2. Juni 2008 gewonnen?

3. Welche Mitglieder der Bundesregierung, der KfW oder anderer staatlicher Institutionen hatten Aufsichtsratsmandate bei der DTAG in den Jahren 1999 bis 2008 inne und wann wurden diese ernannt, wann abgerufen?

4. Welche Funktion hatten die Aufsichtsratsmitglieder in der Bundesregierung, in der KfW oder in anderen staatlichen Institutionen zur gleichen Zeit inne?

5. In welchen Ausschüssen des Aufsichtsrats der DTAG waren diese jeweils
eingebunden?

6. Hat an den Sitzungen des Aufsichtsrats der DTAG zumindest immer einer dieser Mandatsträger teilgenommen? Wenn nein, an welchen Sitzungen nahmen keine dieser Person teil?

7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass den Aufsichtsratsmitgliedern der Bundesregierung oder der KfW die in Frage 1 gegenständlichen Maßnahmen bekannt waren?
Wenn nein, haben die Mitglieder diese Maßnahmen unterstützt?

8. Zu welchem Zeitpunkt hat sich die Bundesregierung von den durch sie oder der KfW gestellten Aufsichtsratsmitgliedern über die in Frage 1 gegenständlichen Maßnahmen informieren lassen oder gedenkt dies zu tun?

9. Wird von Seiten der Aufsichtsratsmitglieder der Bundesregierung oder der KfW auf Basis der Untersuchungen ein Strafantrag erwogen beziehungsweise ist ein solcher schon gestellt worden?
Wenn nein, ist dies ein Ausdruck dafür, dass die in Frage 1 gegenständlichen Maßnahmen unterstützt wurden oder werden?

10. Hat die DTAG seit 1999 Rechtsmittel gegen Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen genutzt beziehungsweise strafrechtliche Untersuchungen einleiten lassen? Wenn ja, in welchen Jahren sind diese Verfahren eingeleitet respektive abgeschlossen worden und wie lauteten die Ergebnisse?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung den rechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen und sieht sie hier Regelungslücken?

12. Wie viele Gerichtsverfahren wurden seit dem Jahr 2000 in der Bundesrepublik Deutschland geführt?
Wie viele Urteile sind auf Basis der §§ 17 bis 19 UWG im gleichen Zeitraum gefällt worden?

13. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie hoch der jährliche volkswirtschaftliche Gesamtschaden aus Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der Bundesrepublik ist?
(Deutscher Bundestag: ra)


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