Tariftreue und Vergaberecht


Tariftreue im Vergaberecht entzweit Wirtschaft und Gewerkschaften - Mittelstand soll bei der Auftragsvergabe noch eher zum Zuge kommen
Man müsse akzeptieren, dass es in der EU-Mitgliedstaaten gebe, deren Preis- und Lohnniveau unterhalb des deutschen liege


(14.10.08) - Die Frage, wie mit sozialen oder ökologischen Gesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge umzugehen ist, haben Vertreter der Wirtschaft und der Gewerkschaften am Montagmittag in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses unterschiedlich bewertet. Gegenstand der Anhörung sind der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (16/10117) sowie Anträge der FDP (16/9092), der Linksfraktion (16/6930, 16/9636) und von Bündnis 90/Die Grünen (16/6791, 16/8810) zu diesem Thema.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, die "insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben".

Zentral ist dabei die Frage, ob von Auftragnehmern verlangt werden kann, dass sie sich "tariftreu" verhalten, vor allem also die tariflichen Löhne zahlen. Hermann Summa, Richter am Oberlandesgericht Koblenz, sagte, man müsse akzeptieren, dass es in der EU-Mitgliedstaaten gebe, deren Preis- und Lohnniveau unterhalb des deutschen liege. Der EG-Vertrag erlaube jedem Unternehmen, diesen Wettbewerbsvorteil in einem anderen Mitgliedsland auszunutzen.

Einzige Ausnahme aus EU-rechtlicher Sicht sei die Entsenderichtlinie, umgesetzt im deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Wenn sich die Politik auf einen gesetzlichen Mindestlohn einigen würde, so Summa, könnte ein Bieter, der gewährleisten kann, diesen Lohn zu zahlen, wegen "Unzuverlässigkeit" vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung räumte ein, dass derzeit nur nach dem Entsendegesetz für "allgemeinverbindlich" erklärte Tarifverträge zur Grundlage des Vergaberechts gemacht werden können. Schulten warb dafür, die "Allgemeinverbindlichkeit" von Tarifverträgen in Deutschland zu stärken. Während in der Deutschland nur 1,5 Prozent der Tarifverträge allgemeinverbindlich würden, seien es in Frankreich 90 Prozent.

Gregor Asshoff von der Industriegewerkschaft Agrar-Bauen-Umwelt sprach die "wahrscheinlich dominierende kommunale Praxis" bei der Auftragsvergabe an, dass einige Kriterien akzeptiert würden und andere nicht, je nachdem wie teuer und wie aufwendig sie seien. Wenn man beispielsweise das Verbot der Kinderarbeit wirksam durchsetzen wolle, müssten die Anbieter Zertifizierungen vorlegen, die von glaubwürdigen Zertifizierungsstellen stammen.

Christoph Schäfer vom Gesamtverband Textil und Mode bestätigte, dass in diesem Fall objektive Nachweise benötigt würden. Zertifikate kosteten "richtig viel Geld". Diese Kosten müssten auf die Angebote aufgeschlagen und damit letztlich vom Steuerzahler bezahlt werden. Niels Lau vom Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von "vergabefremden Kriterien", die besser woanders als im Vergaberecht umgesetzt werden sollten. Sie führten zu einem hohen Aufwand bei der Leistungsbeschreibung und bei der Kontrolle, zu Mehrkosten und Verzögerungen, die "nicht gewollt sein können".

Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes wies auf den vorhandenen Mindestlohn in der Baubranche hin, dessen Überprüfung in der Praxis "problematisch" sei. Würde dies im Vergaberecht eingeführt, wäre die Folge mehr Bürokratie, so Pakleppa.

Der Regierungsentwurf sieht zudem vor, den Mittelstand bei der Auftragsvergabe noch eher zum Zuge kommen zu lassen, indem die Klausel, dass Aufträge in Fach- und Teillose aufzuteilen sind, verstärkt werden soll.

Während Alexander Barthel vom Zentralverband des Deutschen Handwerks diese Änderung ausdrücklich guthieß, stieß sie bei Michael Werner vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie auf wenig Gegenliebe. Der Zwang zur Vergabe in Losen kollidiere mit der Forderung nach wirtschaftlichem Einkauf und sparsamer Verwendung von Steuergeldern, wie sie das Vergaberecht vorsieht. Dies sei eine "unwirtschaftliche Zersplitterung", so Werner, die dem Mittelstand mehr schade als nütze. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen