Bundesrat zum Thema Steuerberater


Entwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes: Deutscher Bundesrat ist dafür, Bürogemeinschaft von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen zuzulassen
Steuerberatungsgesellschaften sollen künftig in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG firmieren können


(27.11.07) - Der Bundesrat tritt dafür ein, dass Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine künftig eine Bürogemeinschaft bilden können. Dazu hat er einen Entwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (16/7250) vorgelegt.

Darin ist ferner vorgesehen, die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung an die neuen Bachelor- und Master-Studienabschlüsse anzupassen. Ebenso sollen nach dem Willen der Länderkammer Steuerberatungsgesellschaften künftig in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG firmieren können.

Zulassen will der Bundesrat darüber hinaus eine Kooperation der Steuerberater mit allen freien Berufen. Der Katalog der möglichen Tätigkeiten eines Steuerberaters soll dagegen nicht erweitert werden. Auch das grundsätzliche Verbot der gewerblichen Tätigkeit will der Bundesrat beibehalten.

Den Steuerberaterkammern soll es künftig aber möglich sein, vom Verbot Ausnahmen zuzulassen, wenn dadurch keine Berufspflichten verletzt werden. Eine Nebentätigkeit als nicht selbstständiger so genannter Syndikussteuerberater soll künftig möglich sein, wenn sich die Angestelltentätigkeit auf die Steuerberatung beschränkt. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollten lediglich Beratungen des eigenen Arbeitgebers gesetzlich ausgeschlossen bleiben.

Die Steuerberaterprüfungen und das damit verbundene Zulassungs- und Befreiungsverfahren will der Bundesrat organisatorisch auf den Berufsstand übertragen.

Die Mitwirkung der Länder an der Prüfung soll auf Kernaufgaben beschränkt werden, damit der Charakter einer Staatsprüfung gewahrt bleibt, heißt es im Gesetzentwurf. Weitere Vorschriften will der Bundesrat an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer anpassen.
(Deutscher Bundesrat: Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen