Zuteilung von Treibhaus-Emissionsberechtigungen
Umweltausschuss verabschiedet Verordnung zum künftigen Emissionshandel
SPD ist der Auffassung, dass "der Emissionshandel jetzt in der dritten Handelsperiode richtig los legt"
(30.09.11) - Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat mehrheitlich für die "Verordnung über die Zuteilung von Treibhaus-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2012 bis 2020" der Bundesregierung (17/6850) votiert. Sie dient der Umsetzung der neuen Vorgaben der EU-Kommission zur EU-weit einheitlichen Zuteilung kostenloser Zertifikate an Unternehmen, die dem Emissionshandel unterliegen.
Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde der Gesetzentwurf gegen das Votum der Linksfraktion und bei Enthaltung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Der Abstimmung ging eine kurze Debatte voran. Dabei erklärte die CDU/CSU-Fraktion, dass die neue Verordnung "Herausforderung und Chance zugleich für die Unternehmen ist, die an der Spitze der technischen Entwicklung stehen".
Die SPD-Fraktion erklärte zwar ihre Enthaltung, ist aber der Auffassung, dass "der Emissionshandel jetzt in der dritten Handelsperiode richtig los legt". Denn die erste sei nur eine "Versuchsphase" gewesen und bei der zweiten Phase hat es nach Meinung der Fraktion noch Unstimmigkeiten gegeben.
Die FDP-Fraktion bekundete ihre Zustimmung und den Wunsch nach einer "unbürokratischen Umsetzung". Man wolle "den Datentransfer auf das Wesentliche beschränken".
Die Linksfraktion räumte ein, dass ihrer Auffassung nach "für energieintensive Industrien weiterhin Ausnahmen gelten". Die Bundesregierung würde "Regelungen aufweichen" und die "Industrie massiv unterstützen". Ihre Fraktion könne dem Gesetz nicht zustimmen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte grundsätzlich die "Richtung", kritisierte aber, dass die Regierung "keine klare Linie" habe. Zudem forderte die Fraktion generell "mehr Engagement" von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). Sie glaube zwar, "dass der Weg richtig ist in die dritte Handelsperiode", enthielt sich aber trotzdem. (Deutscher Bundestag: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.