Bonuszahlungen als Betriebsausgaben
SPD-Fraktion will Steuerabzug für überhöhte Banker-Boni begrenzen
Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Gehältern und Abfindungen auf maximal 50 Prozent der Beträge, die eine Million Euro übersteigen
(29.01.10) - Die Banken sollen sich an der Finanzierung der öffentlichen Lasten aus der Krisenbekämpfung angemessen beteiligen. Außerdem soll eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit überhöhter Bonuszahlungen als Betriebsausgaben sofort umgesetzt werden, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/526), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.
"Durch eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Gehältern und Abfindungen auf maximal 50 Prozent der Beträge, die eine Million Euro übersteigen, kann überzogenen Vergütungen entgegengewirkt werden", schreiben die Abgeordneten. Außerdem soll sich die Bundesregierung für die Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer einsetzen und weiter Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen ergreifen. Die Finanzmarktaufsicht in Deutschland dürfe nicht geschwächt werden, warnt die SPD-Fraktion.
Die deutschen Steuerzahler hätten die Banken mit Milliardensummen unterstützt, heißt es in dem Antrag. Dies sei für eine funktionierende Kreditversorgung und zur Sicherung der Kundeneinlagen notwendig gewesen.
"Die sich verbessernde Lage auf den Finanzmärkten lässt aber offenbar die alten Untugenden wieder modern erscheinen: Die Banken machen hohe Gewinne, die vorrangig im Investmentbanking erzielt werden – und zahlen wieder schwindelerregende Boni", kritisiert die SPD-Fraktion. Die erzielten Gewinne stammten häufig aus dem Verkauf von Staatsanleihen, die zur Finanzierung der Rettungsaktionen aufgelegt worden seien. Jetzt müssten auch die Banken dazu beitragen, die Lasten der Krisenbekämpfung zu tragen, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.