Soziale Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit


Linke fordert: Soziale Grundrechte sollen Vorrang vor den "Grundfreiheiten des Kapitals" haben
Die Regierung aoll laut Antrag innerhalb der EU auf die Vereinbarung einer Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns drängen

(05.04.11) - Die Linksfraktion will eine soziale Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. In ihrem Antrag (17/5177) fordert sie die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Aufnahme einer sozialen Fortschrittsklausel in das Vertragswerk der Europäischen Union einzusetzen. Nach dieser sollen nach dem Willen der Fraktion soziale Grundrechte Vorrang vor den "Grundfreiheiten des Kapitals" haben.

Weiter fordert Die Linke in ihrem Antrag, die Regierung solle auf eine Revision der EU-Entsenderichtlinie hinwirken. Es müsse dort "genau definiert werden, dass sie lediglich Mindestanforderungen formuliert und nicht als Maximalrichtlinie zu verstehen ist."

Das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" müsse Anwendung finden. Zudem soll die Regierung laut Antrag innerhalb der EU auf die Vereinbarung einer Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns drängen sowie auf die Festlegung eines Zeitplans zur Einhaltung dieser Vorgabe in allen Mitgliedsstaaten. Neben einer Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland bis zum 1. Mai 2011, der bis spätestens zum 1. Mai 2013 auf 10 Euro brutto pro Stunde angehoben werden solle, fordert die Fraktion den Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Beratungsstellen für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie eine Aufstockung des Personals zur Kontrolle von Schwarzarbeit.

Die Fraktion begründet ihre Forderungen mit der Feststellung, die am 1. Mai 2011 in Kraft tretende Arbeitnehmerfreizügigkeit könne nur ein Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europa werden, wenn für die Beschäftigten Schutzmechanismen gewährleistet würden. Diese müssten verhindern, dass "der Wettbewerb zwischen den Unternehmen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen