Jetziges Mietminderungsrecht beibehalten


Mieterrechte: SPD will gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung
Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete sei von elf Prozent auf neun Prozent zu senken

(25.05.12) - Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Unter diesen Voraussetzungen sei das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Das macht ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9559) deutlich. Die Bundesregierung soll ferner eine Regelung vorlegen, durch die den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.

Ferner sei die Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete von elf Prozent auf neun Prozent zu senken. Eine zeitliche Befristung der Umlagefähigkeit sei zu prüfen, heißt es bei der SPD. Auch müsse sichergestellt werden, dass durch energetische Modernisierungen keine zusätzlichen Kosten für Wohngeldempfänger entstehen.

Um die Zahl der "rasant" steigende Mieten in den Griff zu bekommen, dürfe dem Vermieter nur eine Mietsteigerung von 15 Prozent innerhalb von vier Jahr gestattet werden. Bisher galt bei einem Zeitraum von drei Jahren eine maximale Steigerungsrate von 20 Prozent. Nach Ansicht der Sozialdemokraten muss zusätzlich ein Regelung aufgenommen werden, die sicherstellt, dass Mieterhöhungen bei Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden.

Zur Begründung heißt es, insbesondere in Ballungszentren würden in bestimmten Bezirken die Mieten innerhalb kürzester Zeit "rapide ansteigen". Viele Mieter seien dadurch gezwungen, "den oftmals langjährig bewohnten Stadtteil zu verlassen und in günstigere Bezirke, häufig Randbezirke, umzuziehen". (Deutscher Bundestag: ra)


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