EEG-Umlage und Strompreise


EEG-Umlage steigt ab Januar 2011 um 1,5 Cent je Kilowattstunde: Bundesnetzagentur-Präsident kritisiert steigende Strompreise
Nicht gerechtfertigt, wenn die Stromversorger diesen Anstieg an die Endkunden weitergeben würden


(22.12.10) - Nach Ansicht von Matthias Kurth, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, sind die steigenden Strompreise nicht hauptsächlich auf steigende Umlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zurückzuführen. Das sagte Kurth in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.

In der Sitzung wurden mehrere Gutachten der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission beraten, die sich unter anderem mit Wettbewerb auf den Märkten für Strom, Wasser, Telekommunikation und Post befassten (17/2600, 17/285, 17/2567, 16/13939, 17/286, 16/14060, 17/1686). Diese wurden ebenso zur Kenntnis genommen wie mehrere EU-Dokumente, darunter ein Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit.

Bundesnetzagentur-Präsident Kurth sagte, dass die EEG-Umlage ab Januar 2011 um 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 3,5 Cent je Kilowattstunde steigen würde. Trotzdem sei es nicht gerechtfertigt, wenn die Stromversorger diesen Anstieg an die Endkunden weitergeben würden. Durch die steigende Menge an erneuerbarer Energie würden die Strompreise bei langfristigen Lieferverträgen sinken.

So hätten die Preise an der Strombörse im Jahr 2010 zwischen 5 und 7 Cent je Kilowattstunde betragen. 2008 hätten diese Preise in der Spitze bei 13 Cent je Kilowattstunde gelegen. Deshalb sieht Kurth bei den Energieversorgern eine ausreichende Marge, um die Strompreise trotz Erhöhung der EEG-Umlage stabil zu halten. Aber auch die Verbraucher könnten durch einen Vertrags- oder Versorgerwechsel für billigere Strompreise sorgen.

In der Sitzung stellte auch Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission, das zweijährlich erscheinende Gutachten des Beratungsgremiums vor. Im 18. Hauptgutachten der Monopolkommission für die Jahre 2008 und 2009 (17/2600) hatte sich das Gremium unter anderem mit Regulierung und Wettbewerb in der Wasserwirtschaft, bei Apotheken, bei der gesetzlichen Krankenversicherung und auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt.

Hinsichtlich der Einführung von Mindestlöhnen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass diese die Entfaltung des Wettbewerbs in bestimmten Fällen verhindern könnten, berichtete der Kommissionsvorsitzende. Als Beispiel führte Haucap die Einführung von seiner Ansicht nach "überhöhten" Mindestlöhnen im Postsektor an. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen