Mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden
Bundesregierung will keine EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie
Eine solche europäische Richtlinie sei nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität vereinbar sei
(17.02.12) - Die Bundesregierung spricht sich gegen eine gemeinsame EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie aus. In eine Antwort (17/8478) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/8295) erklärt sie, dass eine solche europäische Richtlinie nicht mit dem Prinzip der Subsidiarität – also dem Anliegen, bestimmte Aufgaben auf der möglichst niedrigsten Ebene zu erledigen – nicht vereinbar sei.
Außerdem sei eine solche gesetzliche Bestimmung mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden und würde hohe Folgekosten bedeuten. Der Bundesregierung sind zudem momentan auch keine neuen Entwürfe der EU-Kommission oder der EU-Präsidentschaft für eine neue Bodenschutzrichtlinie bekannt, schreibt die Regierung weiter.
Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass sie einen hohen Bodenschutzstandard in allen Ländern sehr begrüße. Ihrer Meinung nach ist eine "Vertiefung der thematischen Bodenschutzstrategie" dafür aber ein ausreichendes Instrument. Daher sieht die Regierung, schreibt sie in ihrer Antwort weiter, auch derzeit keinen Änderungsbedarf beim Bundesbodenschutzgesetz, im Baugesetzbuch oder im Düngegesetz. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.