Grüne kritisieren "Gesetzgebungs-Outsourcing"


Fragwürdig: "Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien"
Ob in einen Gesetzentwurf Einzel- oder allein Gemeinwohlinteressen eingeflossen seien, lasse sich im Nachhinein oft nicht eindeutig unterscheiden

(16.04.12) - Nach der "Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9026). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung weiterhin plane, gesamte Gesetzentwürfe von Anwaltskanzleien erstellen zu lassen beziehungsweise diese an der Erstellung von Gesetzentwürfen zu beteiligen. Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, welche Kosten durch die externe Erarbeitung von Gesetzentwürfen von 2008 bis 2011 entstanden sind.

In der Erläuterung zu ihrer Kleinen Anfrage stellt die Fraktion den "Linklaters Fall" im Jahre 2009 in den Mittelpunkt. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise sei die Kanzlei Linklaters vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit der Erstellung eines Gesetzentwurfs zur Rettung der Bank Hypo Real Estate beauftragt worden. Die Fraktion will in diesem Zusammenhang wissen, ob seither weitere komplette Gesetzentwürfe durch Kanzleien erarbeitet wurden, und wenn ja, welche und durch wen.

Das sogenannte "Gesetzgebungs-Outsourcing" mag juristisch "nicht schlechterdings verboten sein", schreiben die Abgeordneten weiter. Allerdings seien hochspezialisierte Kanzleien auch Vertreter von "Firmen, Institutionen und Verbänden". Ob in einen Gesetzentwurf Einzel- oder allein Gemeinwohlinteressen eingeflossen seien, lasse sich im Nachhinein oft nicht eindeutig unterscheiden. Dies schade "der Akzeptanz von politischen Entscheidungen bei der Bevölkerung und verringert dadurch die Legitimation staatlichen Handelns", argumentiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Erstellung von Gesetzentwürfen von Anwaltskanzleien sei deshalb "als bedenklich zu bezeichnen und verfassungsrechtlich einzuhegen und zu begrenzen", heißt es weiter. (Deutscher Bundestag: ra)


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