Grüne kritisieren "Gesetzgebungs-Outsourcing"
Fragwürdig: "Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien"
Ob in einen Gesetzentwurf Einzel- oder allein Gemeinwohlinteressen eingeflossen seien, lasse sich im Nachhinein oft nicht eindeutig unterscheiden
(16.04.12) - Nach der "Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9026). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung weiterhin plane, gesamte Gesetzentwürfe von Anwaltskanzleien erstellen zu lassen beziehungsweise diese an der Erstellung von Gesetzentwürfen zu beteiligen. Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, welche Kosten durch die externe Erarbeitung von Gesetzentwürfen von 2008 bis 2011 entstanden sind.
In der Erläuterung zu ihrer Kleinen Anfrage stellt die Fraktion den "Linklaters Fall" im Jahre 2009 in den Mittelpunkt. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise sei die Kanzlei Linklaters vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit der Erstellung eines Gesetzentwurfs zur Rettung der Bank Hypo Real Estate beauftragt worden. Die Fraktion will in diesem Zusammenhang wissen, ob seither weitere komplette Gesetzentwürfe durch Kanzleien erarbeitet wurden, und wenn ja, welche und durch wen.
Das sogenannte "Gesetzgebungs-Outsourcing" mag juristisch "nicht schlechterdings verboten sein", schreiben die Abgeordneten weiter. Allerdings seien hochspezialisierte Kanzleien auch Vertreter von "Firmen, Institutionen und Verbänden". Ob in einen Gesetzentwurf Einzel- oder allein Gemeinwohlinteressen eingeflossen seien, lasse sich im Nachhinein oft nicht eindeutig unterscheiden. Dies schade "der Akzeptanz von politischen Entscheidungen bei der Bevölkerung und verringert dadurch die Legitimation staatlichen Handelns", argumentiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Erstellung von Gesetzentwürfen von Anwaltskanzleien sei deshalb "als bedenklich zu bezeichnen und verfassungsrechtlich einzuhegen und zu begrenzen", heißt es weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.