Strompreise werden wegen Offshore-Anlagen steigen


Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften: Gesetzentwurf sieht eine Haftung der Netzbetreiber vor, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig angeschlossen werden können
Die Bundesnetzagentur erklärte, die geplante Umlage zur Entschädigung der Betreiber von nicht rechtzeitig angeschlossenen Offshore-Anlagen sei "eindeutig zu gering"


(07.11.12) - Die Energiewirtschaft erwartet steigende Kosten für Stromverbraucher durch die geplante Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts. In einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (17/10754) erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), es werde "zwangsläufig zu Belastungen für die Stromkunden" kommen. Auch nach Ansicht des Übertragungsnetzbetreibers TenneT wird es "teurer für die Konsumenten".

Der Gesetzentwurf sieht eine Haftung der Netzbetreiber vor, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig angeschlossen werden können. Die Haftung tritt bereits bei einfacher Fahrlässigkeit auch von Zulieferern ein. Dann bekommen betriebsbereite Offshore-Anlagen einen Entschädigungsanspruch gegen den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber. Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers soll allerdings begrenzt und über eine "Entschädigungsumlage" auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. "Um Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt", heißt es in dem Entwurf. Bei einem durchschnittlichen Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent pro Kilowattstunde werde es durch die Entschädigungsumlage zu einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent kommen, erwartet die Bundesregierung.

Die Bundesnetzagentur erklärte, die geplante Umlage zur Entschädigung der Betreiber von nicht rechtzeitig angeschlossenen Offshore-Anlagen sei "eindeutig zu gering". Die Bundesnetzagentur rechnete nun vor, dass den erwarteten Einnahmen von 650 Millionen Euro aus der Umlage eine voraussichtliche Haftungssumme in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gegenüberstehe. Die errechnete Summe ergebe sich ausschließlich aufgrund der verspäteten Netzanbindungen von Offshore-Windparks. Kritisch setzte sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit der Umlage auseinander. Sie müsse "politisch öffentlich gegenüber den Endkunden vermittelt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass selbst im Falle grob fahrlässiger Handlungen des Übertragungsnetzbetreibers die Allgemeinheit in erheblichem Maße herangezogen werden soll".

Grundsätzlich begrüßten Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreiber die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Anschluss- und Entschädigungsansprüche im Offshore-Bereich.

Allerdings kritisierte der Netzbetreiber 50hertz die geplanten hohen Selbstbeteiligungen für die Netzbetreiber bei einfacher Fahrlässigkeit: "Damit droht die Regelung ins Leere zu laufen, da Risiken und Ertragschancen für die anbindungspflichtigen Übertragungsnetzbetreiber und für die Zulieferindustrie in keinem angemessenen Verhältnis mehr stehen."

Auch der Netzübertragungsbetreiber TenneT bezeichnete die vorgeschlagene Haftungsregelung als prinzipiell sinnvoll, "in ihrer konkreten Ausgestaltung jedoch ungeeignet, um dringend benötigte Eigenkapitalgeber zu gewinnen".

Die Allianz als Versicherer von Windkraftanlagen wies darauf hin, dass durch die Neuregelung Netzinvestitionen auf See gegenüber denen auf dem Land schlechter gestellt würden.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband forderte, dass Haftungsrisiken, die über das übliche Maß der Windenergie an Land hinausgehen, grundsätzlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollten.

TenneT rechnete außerdem vor, dass bis zum Jahre 2022 13.000 Megawatt Offshore-Winkkraft zur Verfügung stehen sollen. "Dafür müsste zehn Jahre lang fast jeden Werktag eine Windmühle in Betrieb gehen. Das ist nicht realistisch."

Der Windpark-Betreiber Trianel bestätigte Verzögerungen beim Ausbau der Offshore-Anlagen.

Der BDEW stellte fest, "dass trotz einiger guter Ansätze aufgrund der im Gesetzentwurf vorgestellten gesetzlichen Ausgestaltung die erhoffte und dringend benötigte Wirkung ausbleibt und damit die Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien ernsthaft gefährdet werden". Die Regelungen würden zu hohen Risiken für die dringend benötigten Investoren zum Ausbau von Offshore-Windparks führen.

Der im Offshore-Bereich engagierte Energieversorger EnBW beklagte ebenfalls eine zu geringe Investitionssicherheit. Es drohe längerer Stillstand bei Investitionen.

Für eine Gruppe von Organisationen, darunter der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, stellt der Gesetzentwurf eine geeignete Grundlage für einen Gesamtansatz dar. In verschiedenen Fragen greife er jedoch zu kurz.

Die Sachverständigen befassten sich auch mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu dem Gesetz, mit dem die Stilllegung von Kraftwerken zur Sicherstellung der Energieversorgung untersagt werden kann. Die Bundesnetzagentur erklärte, es könne notwendig werden, das hohe Gemeingut Elektrizitätsversorgung durch Verbote vor endgültigen Stilllegungen zu schützen: "Es ist dabei wichtig und richtig, dass die vorliegenden Änderungen diese erhebliche Beschneidung der unternehmerischen Freiheiten eines betroffenen Kraftwerksbetreibers auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt." 50hertz begrüßte die Regelungen zum "Erhalt von systemrelevanten Erzeugungskapazitäten". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen