Ausbau der "Long Term Evolution"-Technologie


Noch keine Einigung bei Entschädigung für Mobilfunk-Störungen
Der Frequenzbereich zwischen 790 bis 862 Megahertz wird auch von Theatern, Kirchen und öffentlichen Veranstaltern für ihre Funkmikrofone genutzt


(02.11.10) - Wie kulturelle Einrichtungen entschädigt werden sollen, deren Funkmikrofone durch den Ausbau der sogenannten "Long Term Evolution" (LTE)-Technologie gestört werden, darüber haben Bund und Länder bislang keine Einigung erzielen können. Das teilte ein Vertreter der Deutschen Bundesregierung in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses mit.

Im Hintergrund der Verhandlungen steht, dass durch die Umstellung des Rundfunks auf digitale Signale ein Teil des bislang dafür benötigten Frequenzspektrums frei geworden ist. Im Mai dieses Jahres versteigerte die Bundesregierung bestimmte Frequenzen unter den großen Mobilfunkunternehmen und erzielte damit Einnahmen von 3,6 Milliarden Euro, die in den Bundeshaushalt einfließen.

Der Frequenzbereich zwischen 790 bis 862 Megahertz wird jedoch auch von Theatern, Kirchen und öffentlichen Veranstaltern für ihre Funkmikrofone genutzt. Es ist zu erwarten, dass die Mobilfunkunternehmen ihre Angebote in diesem Bereich in den nächsten Jahren ausbauen werden, um beispielsweise schnelle Internetverbindungen auch in ländlichen Bereichen zu ermöglichen, wo die Verlegung von Glasfasern zu teuer wäre. Dadurch könnten aber die Funkmikrofone beeinträchtigt werden, so dass sie ausgetauscht werden müssten.

Der Bund hat den Ländern deshalb im Jahr 2009 zugesagt, die Umstellungskosten bis Ende 2015 "in angemessener Höhe" zu übernehmen. Über die Höhe der Zahlungen konnte bislang jedoch kein Einvernehmen erzielt werden. Eine mögliche Entschädigung könnten betroffene Kultureinrichtungen auf Antrag und bei Nachweis der Beeinträchtigung ihre Funkmikrofone verlangen, erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung.

Die CDU-Fraktion wies darauf hin, dass laut Auskunft der Bundesnetzagentur bislang keine konkreten Fälle für solche Störungen bekannt geworden sind. Die FDP-Fraktion forderte eine strikte Überprüfung, dass die Entschädigungszahlungen tatsächlich für den Ersatz beeinträchtigter Funkmikrofone verwendet werden.

Die SPD-Fraktion forderte in einem Antrag (17/3177) die Einrichtung eines Fonds, aus dem "den Betroffenen die notwendigen Umstellungskosten angemessen und zeitnah erstattet werden können". Auch die Linksfraktion verlangte in einem Antrag (17/2416), betroffene Kultur- und Medieneinrichtungen zu entschädigen. Die Fraktion geht davon aus, dass von der Umstellung 630.000 Geräte betroffen sind. Die Kosten der Umstellung würden von Experten auf 1 bis 3 Milliarden Euro beziffert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in einem Antrag (17/2920) über eine angemessene Entschädigung hinaus eine Garantie, dass die bisherigen Nutzer wie Theater und Kirchen einen neuen Frequenzbereich (470 bis 790 Megahertz) künftig kostenfrei nutzen dürfen. Außerdem soll ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung verwendet werden, um die gesundheitlichen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung zu erforschen. Die drei Oppositionsanträge wurden mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP abgelehnt. (Deutsche Bundesregierung: ra)




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