Unabhängigkeit der EZB


ESM und Fiskalpakt: Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht Vorstellungen des Bundestages
Haftungsobergrenze könne nur mit Einwilligung des Bundestages erhöht werden könne


(26.09.12) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 in Sachen "ESM/Fiskalpakt" entspricht weitgehend den Vorstellungen des Deutschen Bundestages. Dies betonten die Prozessbevollmächtigten des Bundestages im Haushaltsausschuss.
Das Gericht habe inhaltlich keinerlei Einwände gegen den ESM und Fiskalpakt gehabt, sagten sie weiter. Allerdings habe es in der Frage der Haftungsobergrenze, die schon im Gesetz festgelegt wurde, einen Spielraum für Interpretation gesehen. Deshalb habe es gefordert, dass "völkerrechtlich sichergestellt" werden solle, dass diese Haftungsobergrenze nur mit Einwilligung des Bundestages erhöht werden könne. Über die Zuständigkeit des Haushaltsausschusses oder des Plenums des Deutschen Bundestages bei Einzelfragen des ESM werde erst im Hauptsacheverfahren entschieden, sagten die Prozessbevollmächtigten weiter.

Der Vertreter der Bundesregierung erklärte, dass die Regierung kein Problem bei der Umsetzung der völkerrechtlichen Vorbehalte sehe. Die Haftungsobergrenze sei auch bisher unter allen Teilnehmern am ESM unstrittig gewesen. Weiter interessierte die Abgeordneten die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB), die in der vergangenen Woche angekündigt hatte, Anleihen in unbegrenzter Höhe aufkaufen zu wollen. Hier verwiesen die Regierung und die Prozessbevollmächtigten auf die Unabhängigkeit der EZB. (Deutscher Bundestag: ra)


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