Wirkung der Buchpreisbindung unklar
Monopolkommission für eine Abschaffung der Buchpreisbindung
Eingriff in die Grundfreiheiten grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer
Die Monopolkommission spricht sich für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus. "Die nationalen Vorschriften zur Buchpreisbindung greifen erheblich in die Grundfreiheiten grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer ein und stellen zudem einen schwerwiegenden Markteingriff dar", schreibt die Monopolkommission in einem als Unterrichtung vorgelegten Sondergutachten (19/2444) mit dem Titel "Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld".
Das eigentliche Ziel der Buchpreisbindung, der Schutz des Buches als Kulturgut, sei weder klar definiert noch könne ein klarer Wirkungszusammenhang zwischen diesem Ziel und dem Gesetz zur Buchpreisbindung hergestellt werden, so die Kommission. Zwar könne die Buchpreisbindung etwa den Strukturwandel zulasten des stationären Buchhandels abbremsen, jedoch nicht aufhalten. Auch hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung sei es fraglich, ob die durch die Buchpreisbindung geschützte Infrastruktur überhaupt relevant bleiben wird.
Anlass des Gutachtens war die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit. Die Monopolkommission erwartet, dass der EuGH auch die Buchpreisbindung in einem Vorabentscheidungsverfahren als unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit erklären wird. Sie empfiehlt daher, das kulturpolitische Ziel zum Schutz des Buches erst einmal klar zu definieren, die Schutzdefizite zu prüfen und dann zu entscheiden, mit welchen Instrumenten diese Defizite behoben werden könnten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 26.07.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.