AfD hat Fragen zur Löschpflicht im Netz


Zu operativer Umsetzung, Straftatbeständen und Datenschutz beim "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" (Netzwerkdurchsetzungsgesetz)
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen nach Auffassung der Fragesteller Inhalte im Internet kontrolliert, gesperrt und ggf. gelöscht werden. Aus Sicht der Fragesteller besteht damit erstmals seit 1945 die Gefahr einer staatlich initiierten Zensur und damit eines Verstoßes gegen Artikel 5 des Grundgesetzes (GG)




Am 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungesgesetz (NetzDG) in Kraft getreten, das große Internetplattformen verpflichtet, vom 1. Januar an strafbare Inhalte zügig zu löschen. Die AfD-Fraktion will nun über eine Kleine Anfrage (19/210) von der Bundesregierung erfahren, wie dieses Gesetz im Einzelnen angewandt werden soll.

So fragt sie angesichts der Vorschrift, dass nur sogenannte Soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland das NetzDG anwenden müssen, wer die Überschreitung dieser Grenze feststellt und mit welcher Legitimation. Weiter fragt sie, welche Anbieter derzeit diese Grenze überschreiten.

Zu den Fragen gehört weiterhin die nach der Qualifikation von Mitarbeitern, die für die Plattformbetreiber Löschentscheidungen treffen. Außerdem erkundigt sich die AfD-Fraktion, wie es um die Gründung einer "regulierten Selbstregulierung" steht, an die Plattformbetreiber dem Gesetz zufolge strittige Löschentscheidungen delegieren können. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 24.01.18


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