Qualifizierte Ausbildung für alle Handwerksberufe
Antrag: Linksfraktion fordert Überprüfung der Handwerksnovelle
Es sollen Erkenntnisse über Ausbildungsleistungen, Umsätze, Löhne, Tarifbindungen und die Qualität der erbrachten Leistungen gewonnen werden
(24.04.12) - Die Handwerksnovelle von 2004 soll einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden. Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (17/9221) auf, die dafür notwendigen Daten zu erheben. Mit der Handwerksnovelle war die Meisterpflicht als Voraussetzung zur selbstständigen Berufsausübung in 53 Gewerken aufgehoben worden. Seitdem müssten Handwerker der zulassungsfrei gewordenen Gewerke nicht einmal eine Berufsausbildung vorweisen, um sich selbstständig machen zu dürfen. Mit der Überprüfung (Evaluierung) sollen unter anderem Erkenntnisse über Ausbildungsleistungen, Umsätze, Löhne, Tarifbindungen und die Qualität der erbrachten Leistungen gewonnen werden.
Als Beispiel für eine Folge der Novelle verweist die Linksfraktion auf das Fliesenlegerhandwerk, in dem die Notwendigkeit einer Mindestqualifikation weggefallen sei. Danach sei die Zahl der eingetragenen Betriebe von 25.545 (2005) auf 59.352 (2009) stark angestiegen, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten jedoch gesunken. Die Linksfraktion verweist auf Gewerkschaftsäußerungen, wonach dies ein "starkes Indiz für Scheinselbstständigkeit" sei. Außerdem sei der Anteil der Handwerksbetriebe, die sich an der Ausbildung beteiligen würden, seit Inkrafttreten der Novelle rückläufig.
Zu den Forderungen der Linksfraktion gehört im Bereich des meisterpflichtigen Handwerks die Sicherstellung alternativer Zugangsmöglichkeiten bei gleichwertiger Qualifikation und die Sicherstellung einer qualifizierten Ausbildung für alle Handwerksberufe. Außerdem wird verlangt, das Gefälle zwischen meisterpflichtigen und freien Gewerken abzubauen, indem der Gesellenbrief als Mindestqualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben wird. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.