Antrag: Modernes Datenschutzrecht
Wunsch nach klarer Differenzierung zwischen Datenverarbeitungen im öffentlichen Bereich einerseits und im nicht-öffentlichen Bereich
Staat Grundrechtsverpflichteter, die Bürgerinnen und Bürger hingegen Grundrechtsträger sind
(22.11.12) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich nach dem Willen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene "ein modernes Datenschutzrecht geschaffen wird, das die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in allen Kommunikationsformen effektiv schützt und dabei die berechtigten Belange aller Beteiligten berücksichtigt und ein hohes Schutzniveau gewährleistet".
In einem Antrag (17/11325) fordern die beiden Koalitionsfraktionen zudem die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, "dass eine klare Differenzierung zwischen Datenverarbeitungen im öffentlichen Bereich einerseits und im nicht-öffentlichen Bereich andererseits erfolgt, die der unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Ausgangslage Rechnung trägt, wonach der Staat Grundrechtsverpflichteter, die Bürgerinnen und Bürger hingegen Grundrechtsträger sind".
Ferner soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem für den nicht-öffentlichen Bereich "durch eine starke Harmonisierung gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa" anstreben, die technik- und branchenneutral sind. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).