Ahndung von Steuerstraftaten


Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht verlängert
Die SPD-Fraktion argumentierte für den Entwurf mit dem Hinweis, Steuerstraftaten müssten wirksam bekämpft werden

(18.07.13) - Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Der Finanzausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (17/13664) ab, der eine Verlängerung der Verjährungsfrist in allen Fällen auf zehn Jahre gefordert hatte. Für den Entwurf stimmten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Linksfraktion enthielt.

In seiner Begründung hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass in nicht besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuerfestsetzungsverjährung in der Regel zehn Jahre, die Strafverfolgungsverjährung aber fünf Jahre betrage. Nicht zuletzt im Hinblick auf die zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Vermögensanlagen sollten alle Steuerstraftaten möglichst gleich lang strafrechtlich geahndet werden können, hatte der Bundesrat gefordert.

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion argumentierte mit der allgemeinen strafrechtlichen Verjährung von fünf Jahren. Wenn jetzt in allen Fällen von Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist erhöht werde, sei dies ein Wertungswiderspruch und ein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit. Die SPD-Fraktion argumentierte für den Entwurf mit dem Hinweis, Steuerstraftaten müssten wirksam bekämpft werden, und das Steueraufkommen müsse erhöht werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schloss sich der SPD-Argumentation an. Die FDP-Fraktion warnte davor, aus Emotionen heraus die strafrechtliche Verjährung zu ändern.

Der Gesetzgeber müsse rational handeln, und die Rechtsordnung müsse in sich stimmig sein. Auch die Linksfraktion hatte Bedenken. Es gebe einen Zielkonflikt, wenn Betrug an einem Privaten nach fünf Jahren verjähre und der Betrug am Staat erst nach zehn Jahren. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen