Strategie zur Eindämmung der Informationsflut


EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz: Experten sehen Nachbesserungsbedarf
In der Europäischen Union sollen das Verbraucherschutzniveau erhöht sowie der Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern verbessert werden

(14.05.13) - Bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz in deutsches Recht sehen Experten Nachbesserungsbedarf. Das ergab eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses am Mittwochmittag, in der neun Experten ihre Positionen darlegten.

In der Europäischen Union sollen das Verbraucherschutzniveau erhöht sowie der Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern verbessert werden. Dies sieht eine EU-Verbraucherrechterichtlinie vor, welche die Bundesregierung nun in deutsches Recht (17/12637) umsetzen will. "Durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt, von denen Unternehmer und Verbraucher betroffen sind, beseitigt werden", heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung. Außerdem soll die Richtlinie dazu dienen, "Unstimmigkeiten im zivilrechtlichen Verbraucherschutz zu beseitigen und Regelungslücken zu schließen".

Tobias Brönneke von der Hochschule Pforzheim erklärte, dass der Gesetzgeber in mehreren Punkten gefordert sei. Unter anderem forderte Brönneke, dass das Bezahlen mit Daten, also beispielsweise beim kostenlosen Herunterladen einer App, entgeltlichen Leistungen gleichgestellt werde. Er unterbreitete anschließend direkt eine Formulierung, die seines Erachtens in den Gesetzestext aufgenommen werden müsse.

Jutta Gurkmann, Referentin für Wirtschaftsrecht im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin, schloss sich Brönneke in diesem Punkt an. Darüber hinaus appellierte sie an den Gesetzgeber, das Gewährleistungsrecht zu verbessern, d. h. kundenfreundlicher zu gestalten. Mit Blick auf die neuen Informationspflichten erklärte sie, dass sich in diesem Punkt wohl alle Experten einig seien. Denn die neue Richtlinie sieht umfangsreiche Informationspflichten seitens der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern vor. Aber, sagte Gurkmann, ein Teil der Informationen sei nicht relevant und teilweise sogar sinnlos. In diesem Zusammenhang schlug sie unter anderem die Gründung einer Arbeitsgruppe vor, um eine Strategie zur Eindämmung der Informationsflut zu finden.

Jochen Clausnitzer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland (BDD), Berlin, beklagte, dass es Anwälte gebe, die gezielt auf Verbraucher zugingen, um diesen von einer Klage gegen Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen zu überzeugen. So würden diese Anwälte Mandate generieren. Der so entstehende Schaden sei für die Unternehmen teils existenzgefährdend. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen