Kein besserer Schutz von Anwenderdaten
SPD-Vorstoß zum besseren Schutz vor Cookies blieb erfolglos
Bisher muss der Diensteanbieter nur über das Setzen von Cookies unterrichten
(13.03.12) - Ein Vorstoß der SPD-Fraktion zum besseren Schutz von Anwenderdaten im Internet ist ohne Erfolg geblieben. Der von der Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (17/8454) in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP abgelehnt. Neben der SPD-Fraktion stimmten auch die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag.
Die SPD-Fraktion wollte mit der Gesetzesänderung erreichen, dass Anbieter von Telemediendiensten sogenannte Cookies nur mit Einwilligung ihrer Kunden auf deren Computern speichern dürfen. Zur Begründung verweist die SPD-Fraktion auf eine EU-Richtlinie, nach der Deutschland verpflichtet gewesen wäre, den Einwilligungsvorbehalt bereits bis spätestens Mai des vergangenen Jahres einzuführen.
Bisher muss der Diensteanbieter nur über das Setzen von Cookies unterrichten. Vor der durch Cookies ermöglichten Profilbildung sei der Kunde bisher nur durch eine Widerspruchslösung nach dem Telemediengesetz geschützt, hatte die SPD-Fraktion argumentiert. Danach könne ein Diensteanbieter zu Zwecken der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, wenn der Kunde nicht widerspreche. (Deutscher Bundestag: ra)
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