Bundestag soll CETA ablehnen
CETA: Der im Vertrag enthaltene Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit soll in nachträglichen Verhandlungen aus dem CETA-Abkommen entfernt werden
Die Ausübung sozialer Dienstleistungen dürfe nicht eingeschränkt werden
(21.10.15) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass der Bundestag dem von der Europäischen Union und Kanada geplanten Freihandelsabkommen CETA in der aktuellen Form nicht zustimmen soll. In einem Antrag (18/6201) wird verlangt, dass die Bundesregierung schnellst möglich eine Klärung der noch offenen Fragen veranlassen soll. Dabei soll die Beteiligung des Deutschen Bundestages sichergestellt werden.
Außerdem wird gefordert, dass der in dem Vertrag enthaltene Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit in nachträglichen Verhandlungen aus dem CETA-Abkommen entfernt wird. Auch die Vereinbarungen zur bilateralen Kooperation im Bereich der Gentechnik sollen aus dem Abkommen entfernt werden. Es müsse auch sichergestellt werden, dass durch das Abkommen kein Druck in Richtung einer Liberalisierung kommunaler Dienstleistungen ausgeübt werde.
Auch die Ausübung sozialer Dienstleistungen dürfe nicht eingeschränkt werden. Die kulturelle Vielfalt werde im derzeitigen CETA-Entwurf nicht umfassend genug geschützt. "Es muss sichergestellt sein, dass Subventionen und staatliche Unterstützung für den gesamten Kulturbereich, nicht nur den der audiovisuellen Medien, auch auf europäischer Seite vor einer Handelsliberalisierung ausgenommen wird", wird gefordert. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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