Kostendruck in der Logistikbranche


Sicherheit auf deutschen Autobahnen – Regulierung von Kleintransportern mit Schlafplatz
Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtzeitbeschränkungen oder Ruhezeiten könnten von den Fahrern der Kleintransporter umgangen werden



"Sicherheit auf deutschen Autobahnen - Regulierung von Kleintransportern mit Schlafplatz" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4333). Darin schreiben die Abgeordneten, Kleintransporter mit Schlafplatz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen setzten die deutsche Logistikbranche zunehmend unter Druck. Aufgrund ihres Gewichtes unterlägen sie nicht den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ohne verpflichtende Fahrtenschreiber, oft ohne Transportsicherung und mit zumeist niedrigsten Sozialstandards seien diese gewerblich täglich auf deutschen Autobahnen unterwegs. Der dadurch entstehende Kostendruck wirke sich unweigerlich auf die Logistikbranche aus, heißt es in der Vorlage.

Zudem werde die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer fahrlässig gefährdet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtzeitbeschränkungen oder Ruhezeiten könnten von den Fahrern der Kleintransporter umgangen werden. Dadurch könne es zu schweren Unfällen durch Müdigkeit sowie fehlende Aufmerksamkeit kommen.

Weiter schreiben die Liberalen, viele der Fahrzeugflotten würden zwar in Deutschland disponiert, seien aber im Ausland zugelassen. Auch würden diese von ausländischen Fahrern gesteuert, die wiederum nicht nach deutschen Sozialstandards bezahlt würden. Eine schnellstmögliche Korrektur der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sei somit geboten, urteilt die Fraktion.

Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund unter anderem gefragt, wie viele gewerblich genutzte, im Ausland registrierte aber in Deutschland disponierte Kleintransporter mit Schlafplatz zu logistischen Zwecken auf deutschen Autobahnen unterwegs sind und in wie viele Unfälle derartige Fahrzeuge in den Jahren 2017 und 2018 verwickelt waren. Wissen wollen die Abgeordneten auch, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, um die gewerbliche Nutzung von Kleintransportern mit Schlafplatz zu regulieren.

Vorbemerkung der Fragesteller
Kleintransporter mit Schlafplatz und unter 3,5 Tonnen setzen die deutsche Logistikbranche zunehmend unter Druck. Aufgrund ihres Gewichtes unterliegen sie nicht den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ohne verpflichtende Fahrtenschreiber, oft ohne Transportsicherung und mit zumeist niedrigsten Sozialstandards sind diese gewerblich täglich auf deutschen Autobahnen unterwegs. Der dadurch entstehende Kostendruck wirkt sich unweigerlich auf die Logistikbranche aus.

Neben dem wirtschaftlichen Faktor wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nach Ansicht der Fragesteller fahrlässig gefährdet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtzeitbeschränkungen oder Ruhezeiten können von den Fahrern der Kleintransporter umgangen werden. Dadurch kann es zu schweren Unfällen durch Müdigkeit sowie fehlende Aufmerksamkeit kommen.

Zudem werden laut Berichten viele der Fahrzeugflotten zwar in Deutschland disponiert, sind aber im Ausland zugelassen. Auch werden diese von ausländischen Fahrern gesteuert, die wiederum nicht nach deutschen Sozialstandards bezahlt werden. Eine schnellstmögliche Korrektur der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ist nach Ansicht der Fragesteller somit geboten.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.10.18
Newsletterlauf: 20.11.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen