Freiheit von Forschung und Lehre
Geheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen?
Linksfraktion vermutet Einflussnahme von Unternehmen auf Universitäten
(20.07.11) - Die Deutsche Bank habe 2006 einen Kooperationsvertrag mit zwei Berliner Universitäten geschlossen. Das geht aus Medienberichten hervor, die in einer Kleinen Anfrage (17/6544) von der Linksfraktion zitiert werden. In dem Vertrag sei "eine Forschungsinitiative zwischen der Deutschen Bank, der Humboldt Universität und der technischen Universität Berlin über vier Jahre" vereinbart worden.
Problematisch dabei sei, so die Fraktion, dass die Universitäten pro Jahr drei Millionen Euro zur Finanzierung von jeweils einer Stiftungsprofessur erhalten haben. das führe zu "deutlicher Verunsicherung", da die Vereinbarungen "im Spannungsverhältnis mit dem grundgesetzlich gesicherten Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre" stehe.
Eine ähnliche Kooperation, so heißt es weiter, würde auch zwischen der Universität Bremen und dem Raumfahrt- und Rüstungskonzern OHB bestehen. Im Rahmen der Kleinen Anfrage will die Linksfraktion von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob diese über diese Verträge informiert gewesen sei und ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar seien. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).