Freiheit von Forschung und Lehre
Geheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen?
Linksfraktion vermutet Einflussnahme von Unternehmen auf Universitäten
(20.07.11) - Die Deutsche Bank habe 2006 einen Kooperationsvertrag mit zwei Berliner Universitäten geschlossen. Das geht aus Medienberichten hervor, die in einer Kleinen Anfrage (17/6544) von der Linksfraktion zitiert werden. In dem Vertrag sei "eine Forschungsinitiative zwischen der Deutschen Bank, der Humboldt Universität und der technischen Universität Berlin über vier Jahre" vereinbart worden.
Problematisch dabei sei, so die Fraktion, dass die Universitäten pro Jahr drei Millionen Euro zur Finanzierung von jeweils einer Stiftungsprofessur erhalten haben. das führe zu "deutlicher Verunsicherung", da die Vereinbarungen "im Spannungsverhältnis mit dem grundgesetzlich gesicherten Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre" stehe.
Eine ähnliche Kooperation, so heißt es weiter, würde auch zwischen der Universität Bremen und dem Raumfahrt- und Rüstungskonzern OHB bestehen. Im Rahmen der Kleinen Anfrage will die Linksfraktion von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob diese über diese Verträge informiert gewesen sei und ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar seien. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.