Tarifstreit zwischen Gema & Festivalveranstalter
Recht und Verbraucherschutz: Gema-Tarife im Fokus
Anfrage der Fraktion Die Linke erkundigen sie sich nach den Plänen der Bundesregierung zur Reformierung des Systems der Verwertungsgesellschaften
(20.02.15) - Die Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) und dem Berliner Festival "Fête de la Musique" ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3807). Laut Vorbemerkung hatte die Gema der nicht-kommerziell orientierten Veranstaltung eine Sondervereinbarung im Mai 2014 aufgekündigt und künftig Zahlungen nach einem für die Veranstalter ungünstigen Tarif verlangt. Erst durch Einsparung sei es gelungen, die "Fête de la Musique" bis 2017 zu sichern.
Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus dem Tarifstreit zwischen Gema und Festivalveranstalter zieht. Die Abgeordneten fragen zum Beispiel nach der Einschätzungen über die verschiedenen Tarife und die jeweiligen Kriterien. Zudem erkundigen sie sich grundsätzlicher nach den Plänen der Bundesregierung zur Reformierung des Systems der Verwertungsgesellschaften. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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