Sachkundenachweis für Immobilienmakler


Für Maklerleistungen klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung erreichen
Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe übertragen



Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Immobilienmakler. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Eingabe wird argumentiert, ein gesetzlich verankerter Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienmakler würde deutlich besser vor unseriösen Anbietern schützen. Zugleich vertreten die Petenten die Auffassung, das im Mietrechtnovellierungsgesetz enthaltene Bestellerprinzip schwäche die Position der Mieter, da es diesen nicht mehr möglich sei, einen Makler zu beauftragen.

Diese Ansicht teilt der Petitionsausschuss nicht, wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung deutlich wird. Vielmehr sei es so, dass auch nach Einführung des Bestellerprinzips, wonach derjenige die Kosten eines Maklers zu tragen hat, der diesen bestellt, "sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber des Wohnungsvermittlers sein können". Der Forderung in der Petition sei insofern schon entsprochen worden.

Was die Einführung eines gesetzlich verankerten Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler angeht, so machen die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung beabsichtige, für Maklerleistungen klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung zu erreichen. In diesem Sinne sei geplant, einen Sachkundenachweis für das Maklergewerbe einzuführen sowie Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe zu übertragen.

Ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vom Juli 2015 ist laut der Vorlage unter anderem durch den Nationalen Normenkontrollrat geprüft worden, der Zweifel an der Erforderlichkeit der beabsichtigen Maßnahmen geäußert und die Prüfung weniger belastender Maßnahmen angeregt habe.

Derzeit, so heißt es weiter, befinde sich der Referentenentwurf in der Überarbeitung. An der geplanten Einführung eines Sachkundenachweises als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung für Immobilienmakler soll dabei festgehalten werden, schreibt der Ausschuss. Nach derzeitiger Planung solle der Referentenentwurf noch vor der Sommerpause 2016 im Kabinett beschlossen werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 19.07.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen