NSA-Datenlecks rechtlich folgenlos
Veröffentlichung von Dokumenten, die für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bestimmt waren
Geheimnisverrat, Landesverrat oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen?
Die Veröffentlichung von Dokumenten, die für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bestimmt waren, bleibt nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/292) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/156) mit.
Diese hatte wissen wollen, wie viele Ermittlungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA- sowie des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode des Bundestages "wegen Geheimnisverrat, Landesverrat oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen" eingeleitet worden sind.
Im Zusammenhang mit dem NSA-Ausschuss habe es nach der Veröffentlichung von Dokumenten auf der Plattform WikiLeaks im Dezember 2016 ihres Wissens ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gegeben, schreibt die Bundesregierung. Ihr sei aber mitgeteilt worden, dass diese Ermittlung im Mai 2017 eingestellt worden sei. Im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsausschuss lägen ihr keine Erkenntnisse über eingeleitete Ermittlungsverfahren vor. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.01.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.