Beratungsprotokolle durch Finanzaufsicht überprüft
Aktuelle Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht: Rund 7.500 Anzeigen wegen schlechter Finanzanlageberatung
Seit Einführung der Beratungsprotokolle bei der Anlageberatung eine Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
(18.10.13) - Gegen Anlageberater von Banken und Sparkassen sind bisher 7.443 Anzeigen bei der Finanzaufsicht im Zusammenhang mit Anlageberatungen gestellt worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (17/14757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14648) schreibt, waren die privaten Kreditinstitute mit 3.462 Beschwerdeanzeigen besonders häufig betroffen. Es folgen Sparkassen (2.293) und Genossenschaftsbanken (1.640). 48 Fälle betrafen Finanzdienstleistungsinstitute.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist seit Einführung der Beratungsprotokolle bei der Anlageberatung eine Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu verzeichnen. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden allein zwischen Januar und April 2013 rund 800 Beratungsprotokolle bei Filial-Besuchen durch Mitarbeiter der Finanzaufsicht überprüft.
Vorbemerkung der Fragesteller
"Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hat der Deutsche Bundestag in der 17. Wahlperiode eine Reihe von Gesetzen beschlossen. Insbesondere die neu implementierten Anlegerschutzinstrumente sind zum Ende der Legislaturperiode auf ihre Wirkweise zu überprüfen. Daneben sollen aktuelle Entwicklungen mit bank- und kapitalmarktrechtlichem Bezug im Hinblick auf einen weitergehenden Handlungsbedarf untersucht werden." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.