Nanoteilchen und gesundheitliche Risiken


Kennzeichnungspflicht für mit Nanotechnologie behandelte Lebensmittel gefordert
Aus Sicht des Petitionsausschusses ist jedoch damit zu rechnen, dass die Nanotechnologie auch im Lebensmittelbereich an Bedeutung gewinnen wird


(18.03.11) - Der Petitionsausschuss hält eine Kennzeichnungspflicht für mit Nanotechnologie behandelte Lebensmittel und Kosmetika für erforderlich. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine darauf abzielende öffentliche Petition dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Erwägung zu überweisen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Zudem soll die Vorlage dem Europäischen Parlament zugeleitet werden.

Der Petent hatte die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht mit gesundheitlichen Risiken begründet, die Folge des Einsatzes von Nanopartikeln seien. Unter dem Begriff Nanopartikel ist im Allgemeinen ein Verbund von wenigen bis einigen tausend Atomen und Molekülen zu verstehen, dessen Größe typischerweise unter 100 Nanometern liegt. Aufgrund dieser kleinen Größe, so schreibt der Petent, könnten die Nanopartikel über die Haut, die Atemwege und über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden und sich im gesamten Organismus verteilen. Hierdurch könne es möglicherweise zu Zell- und Organschädigungen kommen.

Derzeit, so heißt es in der Petition weiter, würden auf Nanoteilchengröße geschrumpfte Titandioxidpartikel Verwendung in Sonnencremes finden, obwohl es noch keine Forschungsergebnisse hinsichtlich möglicher Gefährdungen gebe. Siliziumdioxid wiederum werde im Lebensmittelbereich verwendet, unter anderem um Ketchup dickflüssiger zu machen, schreibt der Petent.

Wie aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, ist die Bundesregierung bereits seit mehreren Jahren intensiv mit dem Thema Nanotechnologie beschäftigt. Nach Aussage des zuständigen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werde dabei ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit gerichtet.

Mit den bestehenden rechtlichen Regelungen, so das Ministerium, werde ein umfassender Schutz des Verbrauchers gewährleistet. Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten, welche unter dem Einsatz von Nanotechnologie hergestellt werden, seien im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Nach Mitteilung des Ministeriums ist der Einsatz von unlöslichen und schwer löslichen Nanopartikeln in Lebensmitteln "momentan nicht relevant". Bislang sei dazu auch noch kein Zulassungsantrag gestellt worden.

Aus Sicht des Petitionsausschusses ist jedoch damit zu rechnen, dass die Nanotechnologie auch im Lebensmittelbereich an Bedeutung gewinnen wird. Vor diesem Hintergrund seien bereits frühzeitig im Rahmen des europäischen Rechtssetzungsverfahrens Anpassungen der einschlägigen Vorschriften vorgenommen worden.

So werde etwa eine Neubewertung gefordert, wenn bereits zugelassene Zusatzstoffe nunmehr auch in nanoskaliger Abmessung verwendet werden sollen. Nach Auffassung des Ausschusses sind die bisherigen Regulierungsinstrumente angesichts der neuen Anwendung der Nanotechnologie "nicht ausreichend". Die Technologie habe "große Potenziale", weise jedoch auch “neue Risiken für Verbraucher und Umwelt" auf. Daher sei eine Kennzeichnungspflicht erforderlich, urteilen die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen