Produkttransparenz bei Altersvorsorgeverträgen


Petitionsausschuss: Informationspflicht für Anbieter von Altersvorsorgeverträgen erweitern
Petentenforderung: Kosten und Gebühren, die Anbieter geförderter Altersvorsorgeverträge berechnen dürften, gesetzlich begrenzen - Gegenwärtig seien die Gebühren teilweise höher als die staatliche Förderung

(16.05.11) - Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Erweiterung der Informationspflicht der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen aus. In der beschloss der Ausschuss daher mit den Stimmen der Unions-, FDP- und SPD-Fraktion, den auf diese Erweiterung abzielenden Teil einer öffentlichen Petition dem Bundesfinanzministerium (BMF) als Material zu überwiesen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich hingegen dafür aus, die gesamte Petition, in der neben der Erweiterung der Informationspflichten auch eine Festlegung konkreter Gebührenobergrenzen gefordert wird, an das BMF zu überwiesen.

Der Petent hatte in seiner Eingabe gefordert, dass Anbieter von geförderten Altersvorsorgeverträgen bei fondsgebundenen Verträgen mit der Investition der Beiträge ihrer Kunden in Fondsanteilen diesen mitteilen müssten, an welchem Tag und zu welchem Kurs der Erwerb der Anteile stattgefunden habe. Andernfalls, so der Petent, könnten die Anbieter Kursänderungen ausnutzen und ihren Kunden höhere Anteilskurse berechnen als sie tatsächlich gezahlt hätten. Weiterhin wird in der Petition gefordert, die Kosten und Gebühren, die Anbieter geförderter Altersvorsorgeverträge berechnen dürften, gesetzlich zu begrenzen. Gegenwärtig seien die Gebühren teilweise höher als die staatliche Förderung, schreibt der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss fest, dass nach seinem Dafürhalten "die gegenwärtige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anbieterinformation dem Informationsanspruch des Verbrauchers in ausreichenden Maße Rechnung trägt". So sei im Paragraf 7 Absatz 4 des Gesetzes für die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen eine umfassende Information des Kunden durch die Unternehmen während der Vertragslaufzeit vorgeschrieben. Gleichzeitig habe jedoch ein vom BMF in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis geführt, dass die Verbraucher private Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Renten- und Basisrentenverträge oft als intransparent wahrnehmen würden. Als wesentliche Ursachen dafür sehen die Gutachter einerseits die komplexe Produkte- und Kostenstruktur, andererseits aber auch zu viele und unzureichend standardisierte Detailinformationen.

Laut dem Petitionsausschuss wird dieses Gutachten derzeit innerhalb der Bundesregierung ausgewertet. Dabei solle auch geprüft werden, wie die Produkttransparenz und die Vergleichbarkeit von verschiedenen Anlageformen, insbesondere bei steuerlich geförderten Produkten, erhöht werden könne. Dies nehme der Ausschuss “zustimmend zur Kenntnis".

Die von dem Petenten geäußerten konkreten Befürchtungen hinsichtlich eines Missbrauchs beim Erwerb von Fondsanteilen teilt der Petitionsausschuss hingegen nicht. Ein in solcher Form erfolgender Missbrauch setze ein "vertragswidriges Verhalten" des Anbieters voraus, urteilt der Ausschuss. Was die in der Petition kritisierten Kosten der Verträge angeht, so wird darauf verwiesen, dass beim Abschluss von privaten Versicherungsverträgen grundsätzlich Vertragsfreiheit bestehe. Die Unternehmen würden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entscheiden, wie sie ihre Verträge gestalten. "Eine Preiskontrolle durch die Zertifizierungsstelle ist gesetzlich nicht vorgesehen", heißt es in der Beschlussempfehlung. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen