Organspenden und Datenschutz


Petitionsausschuss: Zahl der Organspenden in Deutschland soll erhöht werden
Organspendeerklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte entsprechend dem Wunsch des Versicherten


(15.11.10) - Der Petitionsausschuss setzt sich für eine Verbesserung der Organspendesituation in Deutschland ein. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine Petition, in der Maßnahmen vorgeschlagen werden, um die Organspendezahlen in Deutschland zu erhöhen, dem Bundesgesundheitsministerium zur Erwägung zu überweisen, sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe schlägt der Petent verschiedene Lösungsansätze vor. Dazu zählt die Einstellung sowie Aus- und Fortbildung von Transplantationsbeauftragten, die Einrichtung eines zentralen Registers zur Verwaltung der Spendenbereitschaft, die regelmäßige Befragung der Bürger, etwa bei der Beantragung von Personaldokumenten sowie die Förderung der Lebendspende.

Laut Petitionsausschuss hat die parlamentarische Prüfung zu der Petition ergeben, dass der Einsatz von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern in Deutschland weit verbreitet ist. Einige Bundesländer hätten Krankenhäuser mit Intensivbetten gesetzlich verpflichtet, derartige Beauftragte zu bestellen. Aber auch in Ländern ohne entsprechende landesgesetzliche Vorgaben gebe es Personen mit Beauftragtenfunktion. Insofern sei diesem Anliegen bereits im Wesentlichen entsprochen, stellt der Ausschuss fest.

Hingegen gebe es derzeit kein Register für die freiwillige Dokumentation von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende. Derartige Register würden aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorgaben und einer permanenten Aktualisierungspflicht hohe Verwaltungskosten verursachen, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.

Daher verfolge man einen anderen Ansatz, in dem man - neben der notwendigen Aufklärungsarbeit - im Rahmen der Testphase zur elektronischen Gesundheitskarte das Konzept verfolge, dass eine Organspendeerklärung auf der Karte entsprechend dem Wunsch des Versicherten aufgenommen werde kann. Aus Sicht des Ministeriums könne so jedem Versicherten ein weiterer Anstoß gegeben werden, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen.

Auf die vom Petenten angeregte Förderung der Lebendspende eingehend, wird auf die Tätigkeit der Lebendspendekommission verwiesen. Diese habe die Aufgabe, gutachterlich Stellung zu nehmen, ob Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Organspende nicht freiwillig erfolge oder mit dem Organ verbotener Handel getrieben werden solle. Die Tätigkeit der Lebendspendekommission habe sich grundsätzlich bewährt, urteilt das Ministerium.

Die Bundesregierung, so schreibt der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung, habe schon zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Organspendebereitschaft eingeleitet Zugleich sehe sie in ihrer Koalitionsvereinbarung "dringenden Handlungsbedarf, die Zahl der freiwillig zur Verfügung gestellten Spenderorgane zu erhöhen".

Vor diesem Hintergrund halte der Petitionsausschuss die Überweisung der Petition für grundsätzlich geeignet, die beabsichtigten sowie die teilweise bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Organspendesituation in Deutschland zu unterstützen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen