Grüne und Linksfraktion für Mindestlohn


Antrag: Wer Vollzeit arbeite, müsse mindestens einen existenzsichernden Lohn erhalten
Linksfraktion und Grüne fordern Mindestlohn - aber in unterschiedlicher Höhe


(15.03.10) - Einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/890). Dieser Lohn solle die Untergrenze der Entlohnung für alle Beschäftigten mit und ohne Behinderung sein und müsse noch in dieser Wahlperiode erreicht werden.

Höhere tarifliche Branchenmindestlöhne sollen für die jeweilige Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden, heißt es in dem Antrag. Um diese zu gewährleisten, müsse das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen ausgeweitet werden. Ein über dem allgemeinen Mindestlohn liegender Branchenmindestlohn müsse auf Antrag der Tarifparteien von der Bundesarbeitsministerin für allgemeinverbindlich erklärt werden, fordert die Linksfraktion.

Ein "nationaler Mindestlohnrat", solle die Modalitäten bei der Einführung und der jährlichen Anpassungen des Mindestlohns bestimmen. Ernannt würden dessen Mitglieder auf Vorschlag der Tarifparteien, der Rat sollte paritätisch besetzt (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Wissenschaft) und nach Geschlecht quotiert sein, heißt es weiter. Um "eine wirksame Durchsetzung des Mindestlohnes in der Praxis zu ermöglichen, werden Kontrollmechanismen und Sanktionen bei Verstößen festgelegt und ein Verbandsklagerecht eingeführt", schreibt die Fraktion.

Es sei nicht hinzunehmen, dass heute jeder fünfte Beschäftigte einer Niedriglohnbeschäftigung nachgehe, begründet Die Linke ihren Antrag. Wer Vollzeit arbeite, müsse mindestens einen existenzsichernden Lohn erhalten.

Grüne fordern Mindestlohn von 7,50 Euro und mehr Netto für Geringverdiener
In Deutschland sollte ein Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro pro Stunde gelten. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/896). Die Existenz eines Mindestlohns sei die Voraussetzung dafür, die Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Bezieher zu verbessern, heißt es in dem Antrag.

Die Lohnuntergrenze solle von einer Kommission festgelegt und jährlich angepasst werden. Zudem fordern die Grünen die Bundesregierung auf, die Lohnnebenkosten für Geringverdiener zu senken. Die Abgabenbelastung müsse insbesondere für diejenigen verringert werden, die mit ihrer Arbeit nur ein geringes Einkommen erzielen und wenig bis gar keine Steuern zahlen. Auch für sie, die nicht von Steuersenkungen profitierten, bliebe dann mehr Netto vom Brutto.

Darüber hinaus will die Fraktion die Rechte von Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen verbessern. In der Arbeitsverwaltung müsse Fördern und Qualifizieren die höchste Priorität bekommen, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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