Neuanfang: Parteispenden juristischer Personen
Linke will Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden verbieten
Höchstbetrag an Spenden von natürlichen Personen festzulegen
(15.02.10) - Die Annahme von Parteispenden juristischer Personen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Vereinen soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke künftig verboten sein. Auch sollen Spenden von natürlichen Personen auf maximal 25.000 Euro im Jahr begrenzt werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (17/651).
Insbesondere Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden an Parteien erweckten den "Anschein der Käuflichkeit von Politik", heißt es in der Begründung des Antrags. Kein Unternehmen gebe eine Spende, ohne nicht auch eine entsprechende Gegenleistung zu erwarten.
"Nicht zuletzt die Spende eines Miteigentümers einer Hotelkette an die FDP hat diesen Eindruck noch einmal verstärkt", schreiben die Abgeordneten weiter. Durch das Verbot der Entgegennahme von Spenden juristischer Personen bestehe die Möglichkeit, "dass nicht diese, sondern nunmehr die Bürgerinnen und Bürger wieder mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Parteien gewinnen".
Um sicherzustellen, dass Menschen mit großem Privatvermögen nicht übermäßigen Einfluss auf politische Entscheidungen gewinnen, sei zudem ein Höchstbetrag an Spenden von natürlichen Personen festzulegen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.