Neuanfang: Parteispenden juristischer Personen
Linke will Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden verbieten
Höchstbetrag an Spenden von natürlichen Personen festzulegen
(15.02.10) - Die Annahme von Parteispenden juristischer Personen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Vereinen soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke künftig verboten sein. Auch sollen Spenden von natürlichen Personen auf maximal 25.000 Euro im Jahr begrenzt werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (17/651).
Insbesondere Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden an Parteien erweckten den "Anschein der Käuflichkeit von Politik", heißt es in der Begründung des Antrags. Kein Unternehmen gebe eine Spende, ohne nicht auch eine entsprechende Gegenleistung zu erwarten.
"Nicht zuletzt die Spende eines Miteigentümers einer Hotelkette an die FDP hat diesen Eindruck noch einmal verstärkt", schreiben die Abgeordneten weiter. Durch das Verbot der Entgegennahme von Spenden juristischer Personen bestehe die Möglichkeit, "dass nicht diese, sondern nunmehr die Bürgerinnen und Bürger wieder mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Parteien gewinnen".
Um sicherzustellen, dass Menschen mit großem Privatvermögen nicht übermäßigen Einfluss auf politische Entscheidungen gewinnen, sei zudem ein Höchstbetrag an Spenden von natürlichen Personen festzulegen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.