Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages
Rechtsstellungskommission leitet Änderung der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte ein
Modell für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften beschlossen, das in zehn Stufen Einkünfte bis über 250.000 Euro erfasst
(13.12.12) - Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit:
"Die Rechtsstellungskommission hat in ihrer Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dem zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einen Vorschlag zur Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages zuzuleiten.
Bereits am 25. Oktober hatte die Kommission mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein neues Modell für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften beschlossen, das in zehn Stufen Einkünfte bis über 250.000 Euro erfasst. In der (…) Sitzung wurde einvernehmlich beschlossen, dass die Tätigkeiten als Mitglied der Bundesregierung und als Parlamentarischer Staatssekretär oder Parlamentarische Staatssekretärin künftig nicht mehr als Nebentätigkeit amtlich veröffentlicht werden. Von einer Änderung der geltenden Bagatellgrenzen und Anzeigefristen wurde Abstand genommen. Keine Einigung konnte über eine Pflicht zur Angabe der Branche von Vertragspartnern erzielt werden.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist berechtigt, dem Plenum des Deutschen Bundestages die für die Umsetzung des Vorschlags erforderlichen Änderungen der Geschäftsordnung zu empfehlen." (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.