Bundesbank warnt vor Schwächung


Europäische Bankenaufsicht Schwächt Rolle der Bundesbank
Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes

(12.12.14) - Die Deutsche Bundesbank wehrt sich gegen eine Schwächung ihrer Rolle im System der neu zu schaffenden europäischen Bankenaufsicht. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses Anfang Oktober erklärte ein Vertreter der Bundesbank, mit den geplanten Gesetzesänderungen werde die Europäische Zentralbank nur noch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt und nicht mehr durch die Deutsche Bundesbank.

"Eine solche Ausgestaltung würde die Rolle der Bundesbank stark schwächen", hieß es in der Stellungnahme. Sie würde auch den direkten Zugriff auf die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in den Bereichen Geldpolitik und Finanzstabilität wichtigen Informationen verlieren. Die Bundesbank brauche den direkten Zugang zur EZB, erklärte ihr Vertreter in der Anhörung. Er wies außerdem darauf hin, dass die EZB diese Auffassung teile. Zustimmung für diese Position gab es auch von der BaFin selbst, die keine Notwendigkeit erkennen konnte, "die bestehende Aufgabenverteilung zwischen Bundesbank und Bundesanstalt in Zweifel zu ziehen". Bundesbank und Bundesanstalt könnten ihre bewährte Zusammenarbeit auch zukünftig auf Grundlage der bestehenden Regelungen fortsetzen. Die BaFin zeigte sich "guten Mutes", dass die EZB wie geplant im November mit der Aufsichtstätigkeit über die größten europäischen Banken beginnen könne. Dazu habe die EZB viele Mitarbeiter von der BaFin übernommen.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575, 18/2626). Damit soll in Deutschland die Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute möglich werden, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Mit dem Entwurf wird die EU-Abwicklungsrichtlinie umgesetzt. Die national schon umgesetzten Teile der Abwicklungsrichtlinie werden in den Entwurf integriert. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (FMSA) zunächst nationale Abwicklungsbehörde werden und später als "Anstalt in der Anstalt" in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) integriert werden. Ein Vertreter der FMSA versicherte in der Anhörung, es würden keine Doppelstrukturen aufgebaut.

Die Kreditinstitute sollen Sanierungspläne zur Vorbereitung auf den Krisenfall zu erstellen. Die Abwicklungsbehörde soll weitreichende Befugnisse erhalten, um im Fall einer Bestandsgefährdung eines Instituts eine geordnete Abwicklung betreiben zu können und dabei die Finanzstabilität zu wahren sowie öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen der Kunden zu schützen. Die derzeit erhobene Bankenabgabe soll durch die Einführung einer neuen, den Vorgaben der EU-Richtlinie entsprechenden Bankenabgabe abgelöst werden.

Die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576, 18/2627). Hauptziel des Abwicklungsregimes ist nach Angaben der Bundesregierung, dass in Zukunft nicht mehr die Steuerzahler, sondern vorrangig die Finanzinstitute selbst für die Kosten von Bankenproblemen aufkommen. Der Fonds sei viel zu klein konzipiert, beklagte Professor Rudolf Hickel (Universität Bremen): "Ich weiß gar nicht, wie der funktionieren soll." Und Professor Martin Hellwig (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern) sagte, das gesamte Gesetzespaket gehe davon aus, dass man ohne Rückhalt durch den Steuerzahler auskomme: "Das halte ich für eine gefährliche Illusion. Dies umso mehr, als die Regeln für die Gläubigerhaftung zwar im Ansatz richtig sind, in der Durchführung aber nicht völlig überzeugen können." Auch die Ansiedlung der Bankenaufsicht bei der EZB sollte noch einmal diskutiert werden.

Auf einen anderen Aspekt machte Professor Franz Christoph Zeitler (Universität Augsburg) aufmerksam). Danach sei die Entlastung für Verbundinstitute wie die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die über eigene Schutzsysteme verfügten, von der Bankenabgabe viel zu gering. Dies bestätigte ein Vertreter der Sparkassen. Nach dessen Angaben werden nur 70 der 410 Sparkassen in Deutschland in den Genuss von Erleichterungen für kleine Banken bei der Bankenabgabe kommen. Nach Angaben des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken bekommen auch 20 Prozent der Genossenschaftsbanken keine Erleichterungen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen