Kritik an Doppelbesteuerungsabkommen


Maria Flachsbarth (CSU): Doppelbesteuerung ist eines der größten Investitionshemmnisse im Steuerbereich
Bündnis 90/Die Grünen: Ehrlicher und fairer wäre die Einführung einer Quellensteuer, um Gewinne dort versteuern zu können, wo der Mehrwert entstehe



Die von Deutschland mit Entwicklungs- und Schwellenländern geschlossenen 53 Doppelbesteuerungsabkommen sollten nach Ansicht zahlreicher Abgeordneter auf den Prüfstand gestellt und eventuell neu verhandelt werden. Ziel müsse es sein, die Steuerbasis in Entwicklungsländern zu steigern, betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ein FDP-Vertreter sagte, Deutschland sollte ein Interesse daran haben, die Besteuerung von Unternehmen in Entwicklungsländern fair zu gestalten, weil es entstandene Schäden andererseits wieder durch mehr Entwicklungsgelder ausgleichen müsse. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, es blieben zu wenig Steuern in den Vertragsstaaten. Ehrlicher und fairer wäre die Einführung einer Quellensteuer, um Gewinne dort versteuern zu können, wo der Mehrwert entstehe.

Die AfD-Fraktion fragte, inwiefern die Aussicht bestehe, die Abkommen in Zukunft multilateral zu regeln. Ein Vertreter der Unionsfraktion betonte, Ziel der Doppelbesteuerungsabkommen sei es, ausländische Investitionen in Entwicklungsländern zu fördern und Steuervermeidung zu verhindern.

Die Abkommen verhindern, dass Unternehmen und Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend aktiv sind, in mehreren Ländern Steuern entrichten müssen. Wie Martin Hearson von der London School of Economics and Political Science dem Ausschuss unter Berufung auf eine von ihm im vergangenen Jahr veröffentlichten Studie berichtete, hätten insbesondere die von Deutschland oft schon vor Jahrzehnten abgeschlossenen Abkommen in vielen Fällen jedoch nachteilige Folgen für Entwicklungsländer. So würden sie deren Besteuerungsrechte bei Unternehmenssteuern stark limitieren und einen größeren Teil der Steuerbasis an sich ziehen. Hearson sprach sich daher für eine Evaluierung der Abkommen und gegebenfalls für Neuverhandlungen aus.

Maria Flachsbarth (CSU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, stellte demgegenüber klar, die Abkommen würden Rechtssicherheit schaffen und so zu mehr ausländischen Direktinvestitionen beitragen. Der negative Befund der Hearson-Studie sei nicht ausreichend belegt. "Doppelbesteuerung ist eines der größten Investitionshemmnisse im Steuerbereich", betonte sie. Allerdings räumte Flachsbarth ein, dass eine umfassende Analyse der Abkommen aufgrund der hohen Komplexität und der Vielfalt der Variablen nur schwer möglich sei. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 12.04.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen