Unerwünschte Telefonwerbung verhindern


Rufnummernmissbrauch und unlautere Telefonwerbung: Ein während eines Telefonats zustande gekommener Vertrag sollte erst dann gültig sein, wenn der Verbraucher ihn schriftlichen bestätige
Bundesnetzagentur soll verpflichtet werden, vor Zuteilung von Rufnummern das Geschäftsmodell eines Unternehmens auf Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften zu prüfen


(11.10.10) - Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass unerlaubte Telefonwerbung wirksam bekämpft werden muss. In zwei getrennten Anträgen (17/3041, 17/3060) fordern die Abgeordneten, die Bundesregierung müsse "unverzüglich" einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Die Initiative muss nach Ansicht beider Fraktionen eine Regelung enthalten, den während eines Telefonats zustande gekommenen Vertrag davon abhängig zu machen, dass der Verbraucher ihn schriftlichen bestätige.

Die Geldbußen bei Verstößen gegen das Verbot der unlauteren Telefonwerbung sowie Rufnummernunterdrückung sind nach Meinung der Linksfraktion auf bis zu 250.000 Euro zu erhöhen. Die Bundesnetzagentur solle verpflichtet werden, vor Zuteilung von Rufnummern das Geschäftsmodell eines Unternehmens auf Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften zu prüfen. So könne es stärker von sich aus Ermittlungen zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung vornehmen.

Die Grünen fordern, eine Registrierung für Anbieter telefonischer Gewinnspiele und sogenannter "Predictive Dialer" (automatisierte Anwählprogramme) verpflichtend vorzusehen. Auch in diesem Fall müsse der geschlossene Vertrag schriftlich bestätigt werden. Zudem solle eine "Task Force" eingerichtet werden, die zusammen mit den Staatsanwaltschaften auf die "konsequente Verfolgung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch und unlauterer Telefonwerbung" hinwirke, so die Fraktion weiter.

Die Linksfraktion erläutert, seit August 2009 solle das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung Verbraucher vor solchen Belästigungen und von dem Unterschieben von Verträgen im Zuge solcher Telefonate schützen. Die Erfahrungen der Verbraucher zeigten jedoch, dass das Problem unvermindert bestehe.

Der "Strom unerwünschter Anrufe" reiße nicht ab. Bundesnetzagentur und Verbraucherzentralen bestätigten dies. Die Grünen verweisen darauf, es habe bei der Bundesnetzagentur 57.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung gegeben.

Die Verbraucherzentralen hätten in einer viermonatigen Erhebung ebenfalls 40.753 Beschwerden entgegengenommen. (Deutscher Bundestag: ra)


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