Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt


Antrag: SPD fordert Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll weiterentwickelt werden


(11.03.10) - Die SPD-Fraktion fordert in einem umfangreichen Maßnahmenpaket die Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben. In ihrem Antrag (17/821) stellt sie unter anderem fest, dass die Ergebnisse freiwilliger Selbstverpflichtungen von Unternehmen "ernüchternd und in keiner Weise zufriedenstellend" seien.

Deshalb fordern die Abgeordneten gesetzliche Regelungen, mit denen die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt durchgesetzt werden soll und Unternehmen verpflichtet werden, die Entgelt- und Chancengleichheit von Frauen und Männern zu gewährleisten. Die Bundesregierung soll deshalb ein umfassendes Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft vorlegen und eine gesetzlich geregelte Frauenquote von mindestens 40 Prozent in Vorständen und Aufsichtsräten einführen, verlangt die SPD-Fraktion.

Darüber hinaus soll nach dem Willen der Sozialdemokraten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt werden. Die Möglichkeiten einer Individualklage nach dem AGG führe nicht zu veränderten innerbetrieblichen Entlohnungssystemen oder habe gar Auswirkungen auf die Tarifgestaltung, heißt es in dem Antrag.

Das AGG müsse deshalb mit besseren Kontrollmöglichkeiten und effektiveren Sanktionen ausgestattet werden, fordert die Fraktion. In diesem Zusammenhang plädiert sie ferner dafür, den Berichtszeitraum der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu verändern. So solle der Bundestag künftig nicht alle vier Jahre, wie bisher, sondern zweimal pro Legislaturperiode über deren Arbeit informiert werden.

Die Abgeordneten setzen sich außerdem dafür ein, mehr Männer für sogenannte Frauenberufe und mehr Frauen für sogenannte Männerberufe zu gewinnen. Das Angebot an flexiblen Arbeitszeitmodellen müsse erhöht werden. Weiter fordert die SPD-Fraktion, einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung einzuführen und die Partnermonate beim Elterngeld auf vier Monate zu verdoppeln. (Deutscher Bundestag: ra)


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