Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
Bundesrechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte
Der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn soll angeblich die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergeben
(10.02.12) - Der Bundesrechnungshof sieht erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Wie es in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (17/8428) des Bundesrechungshofes heißt, ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit.
Von bundesweit 581.042 Fällen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nutzen 138.204 (23,8 Prozent) diese Möglichkeit. Voraussetzungen sind unter anderem eine selbstbewirtschaftete Fläche bis höchstens 20 Hektar und Tierbestände bis höchstens 50 Vieheinheiten.
Der Bundesrechnungshof erkennt zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner Betriebe an, ist jedoch andererseits überzeugt, dass der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wird eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen empfohlen. Die Ausgaben müssten nicht gesondert aufgezeichnet, sondern könnten nach einem pauschalen Anteil von den Einnahmen abgezogen werden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).