FDP fordert Presseauskunftsrecht


FDP: Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankern
Die Liberalen begründen ihre Forderung mit dem Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 20. Februar 2013, nach dem die Pressegesetze der Länder nicht auf Bundesbehörden angewendet werden können



Die FDP-Fraktion will ein Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankern. In einem Antrag (19/6054) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sich an den bestehenden Landespressegesetzen orientiert und der neben dem Recht auf Auskunftserteilung auch ein Recht auf Akteneinsicht für die Presse vorsieht. Eingeschränkt werden dürfe das Presseauskunftsrecht nur aus Gründen der Geheimhaltung oder aus öffentlichem Interesse.

Die Liberalen begründen ihre Forderung mit dem Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013, nach dem die Pressegesetze der Länder nicht auf Bundesbehörden angewendet werden können. Auch das Jedermannsrecht des Informationsfreiheitsgesetzes garantiere keinen vergleichbaren Anspruch der Presse auf Auskunft.

Es gebe keinen einfach gesetzlich normierten Anspruch der Presse, Informationen von Bundesbehörden zu verlangen, so dass unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz als Rechtsgrundlage für Auskunftsansprüche zurückgegriffen werden müsse. Die Grundrechte seien aber als Abwehrrechte des Individuums gegenüber dem Staat ausgestaltet, der Auskunftsanspruch der Presse somit nur ein Minimalstandard. "Eine dauerhafte Rückbesinnung auf den Minimalstandard bei Auskunftsansprüchen der Presse ist für einen Rechtsstaat, der von Pressefreiheit und aufgeklärter Öffentlichkeit lebt, nicht hinnehmbar", heißt es im Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 10.01.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen