Eine passive Überwachungsmaßnahme?


Linke will die Rechtmäßigkeit von sogenannten "Stillen SMS" beantwortet wissen
Ist die "Stille SMS" die Strafprozessordnung gedeckt?

(08.10.14) - Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/2504) nach der Rechtmäßigkeit des Versands von sogenannten "Stillen SMS". Dabei handle es sich um Kurznachrichten, die die Polizei oder Geheimdienste versenden, um Mobiltelefone zu orten oder anhand der Verbindungsdaten Bewegungsprofile zu erstellen. Allerdings würden die SMS nicht beim Nutzer der Geräte angezeigt. Nach Ansicht der Linken können deshalb mögliche Grundrechtseingriffe durch die Betroffenen nicht erkannt werden und diese auch nicht gegen diese Rechtswidrigkeit klagen.

Die Fraktion will wissen, ob die Bundesregierung die "Stillen SMS" weiterhin durch die Strafprozessordnung gedeckt hält. Ebenso fragt die Fraktion, wie die Bundesregierung zu der Frage steht, ob es sich beim Versenden der SMS um einen Kommunikationsvorgang handelt, wie sie dies begründet und inwiefern es aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle spielt, dass es sich bei den "Stillen SMS" nach Ansicht der Fragesteller sowie von Rechtswissenschaftlern nicht um eine passive Überwachungsmaßnahme handelt, sondern um eine aktive Maßnahme, die erst durch die Behörden initiiert wird. (Deutscher Bundestag: ra)


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