Auf 500.000 Euro oder weniger senken
Finanzmarkt-Compliance: Bündnis 90/Die Grünen wollen hohe Gehälter bei Commerzbank deckeln
Wert der Commerzbank-Aktie seit Einstieg des Bundes um 75 Prozent gefallen
(08.10.13) - Banken, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, sollen grundsätzlich keine Gehälter von mehr als 500.000 Euro im Jahr auszahlen dürfen. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, ob die Gehälter bei der teilweise in Staatsbesitz befindlichen Commerzbank AG wieder auf 500.000 Euro oder weniger gesenkt und Abfindungsansprüche ausscheidender Vorstandsmitglieder gekürzt werden können, heißt es in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14678).
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass der Wert der Commerzbank-Aktie seit Einstieg des Bundes um 75 Prozent gefallen sei. Das Aktienpaket habe damit 3,6 Milliarden Euro an Wert verloren. Weiter heißt es: "Zugleich wurden die Vorstandsgehälter der Commerzbank, die letztlich in Höhe des Kapitalanteils des Bundes an der Commerzbank von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssen, um bis zu 160 Prozent erhöht." (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.