Maßnahmen gegen Immobilienkrise


Finanzmarkt-Compliance: Mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz soll die BaFin neue Befugnisse erhalten, um künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können
Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten



Der Finanzausschuss hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935, 18/11420) zu. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Fraktion Die Linke lehnte ab, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse erhalten, um künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehört unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Die Bundesregierung betont in der Begründung, dass die neuen BaFin-Instrumente "rein vorsorglich" geschaffen werden, "um für den Gefahrenfall das geeignete Instrumentarium für ein schnelles und zielgerichtetes Handeln der Aufsicht zur Verfügung zu stellen".

Mit insgesamt fünf Anträgen änderten die Koalitionsfraktionen den Entwurf aber in wichtigen Punkten ab. So wurden von ursprünglich vier geplanten Instrumenten zur Vorbeugung gegen eine Immobilienpreisblase zwei realisiert. So wird es eine Obergrenze für die Darlehenshöhe bezogen auf den Immobilienwert geben und eine Vorgabe für den Zeitraum, wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion ergänzte in der Sitzung, besonders sichere Kredite würden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Insgesamt seien die beschlossenen Maßnahmen zielgenau und maßvoll. Bei Bedarf würden sie scharf geschaltet. Außerdem habe man Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgenommen, um Hürden für die Kreditvergabe an junge Familien und an Senioren zu beseitigen.

Für die SPD-Fraktion ist wichtig, Instabilität auf den Finanzmärkten zu verhindern und dabei den Wohnungsbau nicht zu beeinträchtigen. Es gehe darum, die richtigen Schlüsse aus Immobilienblasen in anderen Ländern wie Spanien und den USA zu ziehen. Man habe jetzt die richtigen Instrumente in der Hand. Zu den Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erklärte die SPD-Fraktion, es gehe darum, dass die Menschen die Kredite bekommen würden, die zu ihnen passen würden. Das habe man hinbekommen. Notwendig seien aber noch Regelungen zu Vorfälligkeitsentschädigungen, die Banken von Kunden verlangen, wenn diese ihre Kredite früher als geplant zurückzahlen wollen.

Für die Linksfraktion wurden dem Gesetzentwurf durch die Änderungen die Zähne gezogen, so dass sie eine Ablehnung ankündigte. Bei Überhitzungssituationen des Marktes müsse man die Möglichkeit zu entsprechenden Reaktionen haben. Das gehe nicht, wenn von vier Instrumenten zwei gestrichen würden. Das Gesetz werde nicht die Wirkung zeigen, die es haben müsste. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es als völlig unverständlich, wie die Koalition die Erfahrungen aus der Finanzkrise ignoriere. Ein Sprecher der Fraktion vermisste außerdem eine Regelung zu den Vorfälligkeitsentschädigungen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.04.17
Home & Newsletterlauf: 08.05.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen