Erleichterung für die deutsche Wirtschaft


Einhaltung der gesetzlichen Exportkontrollvorschriften: Wirtschaft lobt Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
Der Entwurf sieht auch die Aufhebung von Sondervorschriften vor, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen

(08.02.13) - Die von der Deutschen Bundesregierung geplante Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts ist von der Wirtschaft als längst überfällig bezeichnet und von der Wissenschaft begrüßt worden. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montagnachmittag unterstützte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (17/11127) sowie Veränderungen in der Außenwirtschaftsverordnung: "Eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit erleichtert gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Exportkontrollvorschriften", lobte der DIHK in seiner Stellungnahme und zog das Fazit: "Insgesamt bringt der vorliegende Entwurf eine Erleichterung für die deutsche Wirtschaft."

Der Entwurf sieht auch die Aufhebung von Sondervorschriften vor, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen. Die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Rüstungsgütern bleibt aber nach Angaben der Regierung genauso eine Straftat wie der leichtfertige Verstoß gegen Waffenembargos. Zur Modernisierung gehört der Verzicht auf überholte Begriffe wie "Wirtschaftsgebiet" und "fremde Wirtschaftsgebiete". Diese Begriffe hätten der Teilung Deutschlands Rechnung getragen, "die dazu führte, dass der Wirtschaftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der früheren Deutschen Demokratischen Republik weder dem binnenwirtschafts- noch dem Außenwirtschaftsverkehr zugeordnet werden konnte." Künftig sollen die Begriffe Inland und Ausland verwendet werden. Auch wird der Begriff "Datenverarbeitungsprogramme" durch Software ersetzt.

Ebenso wie der DIHK bezeichnete auch das Darmstädter Unternehmen Merck KGaA die Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts als dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf berücksichtige die Forderungen, das Außenwirtschaftsrecht übersichtlicher zu gestalten: "Allein die Reduzierung der Paragrafenanzahl von zurzeit 50 auf 28 verdeutlicht, dass dies mit dem Entwurf gelungen ist." Professor Hans-Michael Wolffgang (Universität Münster) hielt den Entwurf für deutlich übersichtlicher als das bisherige Gesetz. Von europäischen Vorschriften überlagerte Bestimmungen seien entfernt worden.

Neben der Übersichtlichkeit lobte das deutsche Rüstungsunternehmen Diehl Defence Holding GmbH den Wegfall nationaler Sondervorschriften. Damit würden Nachteile für die deutsche Wirtschaft wegfallen. Vom Siemens-Konzern hieß es dazu, nationale Bestimmungen hätten ihre eigenständige Bedeutung verloren, weil auf europäischer Ebene eingeführte Vorschriften zu Genehmigungspflichten im Bereich Dual-Use-Güter die nationalen Bestimmungen überlagern würden. Dual-Use-Güter sind zivile Waren oder Technologien, die auch militärisch verwendet werden können.

Rechtsanwalt Harald Hohmann (Büdingen) erklärte, "soweit Lockerungen des Exportkontrollniveaus vorgenommen wurden, sind sie erstens nicht erheblich und zweitens sind sie vernünftig, da sie zwingenden rechtlichen Anforderungen entsprechen". Der Entwurf ist "in sich ausgewogen und wird den Belangen der Strafverfolgung überwiegend gerecht", urteilte Oberstaatsanwalt Stephan Morweiser (Generalbundesanwaltschaft).

Kritischer beurteilte der Journalist Hauke Friederichs den Gesetzentwurf. Ein Kurswechsel in der deutschen Rüstungsexportpolitik sei unübersehbar. Das Außenwirtschaftsgesetz ermögliche den Export von zahlreichen Rüstungsgütern, die nicht als Kriegswaffen eingestuft seien und dennoch der Kriegsführung dienen könnten. Dazu gehörten gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber, Motoren und andere Antriebstechnik für Landsysteme wie Schützenpanzer. (deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen