Anlegerschutzgesetz mit Änderungen


Kleinanlegerschutzgesetz als wichtiges Projekt: Anleger sollen in Zukunft besser informiert werden, indem Anlageprospekte nicht mehr unbegrenzt gültig sein sollen, sondern aktualisiert werden müssen
Schwarmfinanzierungen (Crowdinvestments) werden erleichtert, indem die Emissionsgrenze für die Befreiungsmöglichkeiten von Vorschriften für Wertpapierhandelsunternehmen von einer Million Euro auf 2,5 Millionen erhöht wird

(07.05.15) - Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes (18/3994) gebilligt. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD insgesamt 16 Änderungsanträge beschlossen. Während die Koalition zustimmte, lehnten die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ab.

Anleger sollen in Zukunft besser informiert werden als bisher, indem Anlageprospekte nicht mehr unbegrenzt gültig sein sollen, sondern aktualisiert werden müssen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird mehr Kompetenzen erhalten und kann sogar Angebote in gewissen Fällen untersagen. Anbieter von Nachrangdarlehen und ähnlichen Produkten sollen ebenfalls verpflichtet werden, einen Prospekt zu erstellen. Da solche Darlehen aber auch beim Crowdinvestment sowie bei sozialen und gemeinnützigen Projekten zur Finanzierung eingesetzt werden, soll es hier Ausnahmen von der Prospektpflicht geben.

Zu den vom Ausschuss vorgenommenen Änderungen gehört, dass Ausnahmen von den Pflichten nach dem Vermögensanlagegesetz nur für Genossenschaftsanteile gelten sollen, für die im Rahmen des Vertriebs keine Provisionen gezahlt werden. Schwarmfinanzierungen (Crowdinvestments) werden erleichtert, indem die Emissionsgrenze für die Befreiungsmöglichkeiten von Vorschriften für Wertpapierhandelsunternehmen von einer Million Euro auf 2,5 Millionen erhöht wird. Befreiungen gibt es auch für soziale und gemeinnützige Projekte, zum Beispiel im Wohnungsbau.

Gegenüber dem Regierungsentwurf verändert wurden die geplanten Einschränkungen für die Werbung für Kapitalanlagen. So war etwa ein Verbot von Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen. Die Werbung bleibt jetzt erlaubt, muss aber in Zukunft folgenden Hinweis enthalten: "Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen." Bei variablen Renditen muss zudem gewarnt werden: "Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen."

Die CDU/CSU-Fraktion lobte das Kleinanlegerschutzgesetz als wichtiges Projekt der Koalition. Bei neuen Finanzierungsformen wie dem Crowdfunding würden die Risiken für die Kunden begrenzt, und dennoch würden diese Finanzierungsformen möglich bleiben. Mit dem Entwurf sei man beim Schutz der Kleinanleger in Deutschland einen guten Schritt weitergekommen. Auch die SPD-Fraktion sprach von einem ganz wichtigen Schritt zur Regulierung des grauen Kapitalmarkts in Deutschland. Gemeinnützige und soziale Projekte sowie Crowdfunding würden möglich bleiben.

Unzufrieden zeigten sich die Oppositionsfraktionen. Die Linksfraktion erkannte zwar an, dass mit dem Entwurf ein Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes unternommen werde. Die Regulierung des grauen Kapitalmarktes werde aber nur zaghaft angegangen. Die Fraktion bedauerte, dass es keine Registrierungspflicht für Crowdfunding-Plattformen gebe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, mit der neuen Möglichkeit für die BaFin, Angebote untersagen zu können, werde eine langjährige Forderung der Grünen erfüllt. Die Anhebung des Schwellenwertes für nichtkommerzielle Projekte auf 2,5 Millionen Euro sei aber nicht ausreichend. Besser wären vier Millionen Euro gewesen. Wie die Linksfraktion sprach sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Beaufsichtigung des Crowdfunding aus. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen